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Frage wegen Elternzeitverlängerung...

Erst mal an alle die mich noch kennen ein dickes HALLOO!
Ist zwar schon was her, aber hier ist soviel trubel, dass ich nur noch sehr selten an den Rechner komme. Und wenn unser Sohn dann endlich um 20 Uhr im Bett ist, legen wir erstmal die Füße hoch. Nebenbei nimmt mein Hobby auch noch sehr viel Zeit in Anspruch.
Jetzt aber zu meiner Frage. Weiß gar nicht so richtig, wo ich beginnen soll... Ich war mitte Dezember bei der Weihnachtsfeier meiner Firma. Ich habe bis Mai diesen Jahres erstmal Elternzeit beantragt. Nun wurde mir auf der Weihnachtsfeier mitgeteilt, dass mein Arbeitsplatz ab dem 1.1. nicht mehr existiert, da ich in einer Niederlassung in der Nähe gearbeitet habe und diese geschlossen wurde. Sei angeblich eine sehr kurzfristige Entscheidung gewesen. Ich weiss es aber aus sicherer Quelle aber schon länger und es ist daher eine feiste Lüge! Niederlassungsleiter sei auch schon gekündigt zum ersten. Ich hab dann direkt die Frage hinterher geschoben wo ich mich am 1.5. melden soll wenn ich wieder arbeiten muss. Mein Chef meinte, dass er im Febr. einen Termin mit mir vereinbaren wolle. Hab dann angemerkt, dass ich erst 2 Jahre Elternzeit genommen hätte und ich im Ernstfall noch ein Jahr dran hängen könnte wenn mir danach zu mute ist.
Wie ist das mit den Fristen zur Einreichung falls man mir derzeit im Hauptsitz nichts adäquates anbieten kann oder schlicht gesagt mich los werden möchte? Wie lange vorher muss das dann vorher angemeldet sein?
Vielleicht hat jemand etwas ähnliches erlebt und weiß darauf eine Antwort.
LG Nicole
Bisherige Antworten

Re: Frage wegen Elternzeitverlängerung...

bei mir stand das in dem formular das ich zu anfang der elternzeit von meinem ag bekommen habe (die fristen sind wahrscheinlich von branche zu branche unterschiedlich)! lg coko

Re: Frage wegen Elternzeitverlängerung...

Welches Formular??? Ich musste mich um jeden Schitt selbst kümmern!

Re: Frage wegen Elternzeitverlängerung...

wie so eine art vertrag in dem drinsteht von wann bis wann du elternzeit hast, wie's danach mit dem urlaub aussieht, wann du verlängern mußt usw.! so ist das bei uns in der firma! lg coko

Re: Frage wegen Elternzeitverlängerung...

Ach Du grüne Eiche! Das war bei uns nicht so. Ich habe alles alleine gemacht. Habe meinem Chef sogar mitteilen müssen, wann ich gehe, wie lange, wann ich wieder komme. Der hat sich um nix gekümmert. Echt traurig...
LG Nicole mit Robin anner Tastatur *puh*

Re: Frage wegen Elternzeitverlängerung...

seid ihr ein kleiner betrieb? ich bin im öffentl. dienst mit ca. 250 beschäftigten, da ist alles tarifl. geregelt + unsre personalabt. managt alles! lg coko

Re: Frage wegen Elternzeitverlängerung...

Ja, jetzt sind wir wieder klein. Mein Chef hat knallhart die Belegschaft reduziert. Wir hatten mal so um die 20 MA sind jetzt wieder gut die Hälfte.
LG Nicole

Re: Frage wegen Elternzeitverlängerung...

hi, nicole! soweit wir wissen, ist es nicht so ohne weiteres möglich, die elternzeit nur von dir aus zu verlängern, sondern du bist da auf das einverständnis des ag angewiesen! insofern müßt ihr euch gütlich darauf einigen, daß du noch ein jahr mehr nimmst. ansonsten hat der ag ein kündigungsrecht, da er ja auch planen muß und eben nur deinen arbeitsplatz jetzt für 2 jahre für dich freigehalten hat. du kannst dann nicht so einfach verlängern. ggf. mußt du zum 1.5.06 wieder anfangen und dann sehen, daß du gekündigt wirst - so steht dir wenigstens eine abfindung zu. ich würde mir an deiner stelle - auch wenn´s geld kostet - verbindlichen anwaltlichen rat holen, und zwar bald! viel erfolg, lg, sönke und simone mit lars

Re: Frage wegen Elternzeitverlängerung...

So wie ich das Elternzeitgesetz vestehe, hat man auf jeden Fall für die ersten
drei Jahre Anspruch auf Elternzeit ohne dass der AG zustimmt. Man musste sich
nur für die ersten zwei Jahre gleich zu Anfang festlegen, das dritte Jahr kann
dann flexibel genommen werden. Frist ist 8 Wochen vor Beginn der Elternzeit. So
steht es jedenfalls im Elternzeit-Heftchen des Bundesministeriums für Familie,
Senioren, Frauen und Jugend (hatten die schon immer so einen langen Namen?).
Ich schick dir den Link zu dem Heftchen über's Profil.
LG Mela

Re: Frage wegen Elternzeitverlängerung...

Hallo!
Ich habe auch gerade das "flexible 3. Jahr" der Elternzeit beantragt. Nach meinen Informationen muss das 3 Monate vor Beendigung des ersten Abschnitts der Elternzeit beantragt werden.
LG Corinna

Danke euch allen!

Erstmal danke für eure schnellen Antworten. So wie ich das sehe, und nach Einblick in die Broschüre, werde ich am Montag mir rechtlichen Rat einholen. Ich vermute das man mir evtl. einen Strick drehen möchte. Mal sehen was draus wird.
LG Nicole

spägestens 8 Wochen vor Beginn

Hi Nicole,
nach den vielen unterschiedlichsten Antworten nun auch eine von mir:
das dritte Jahr steht dir auf alle Fälle zu, wenn du es rechtzeitig - mindestens 8 Wochen vor seinem Beginn - einreichst. Hierfür ist kein Formular nötig, es reicht ein formloser Antrag.
LG
Judie

Re: Frage wegen Elternzeitverlängerung...

Hallo Nicole, ich bins nochmal.
"Bundeserziehungsgeldgesetz, §16, (1)
(1) Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer müssen die Elternzeit, wenn sie unmittelbar nach der Geburt beginnen soll, spätestens sechs Wochen, sonst spätestens acht Wochen vor Beginn schriftlich vom Arbeitgeber verlangen und gleichzeitig erklären, für welche Zeiten innerhalb von zwei Jahren sie Elternzeit nehmen werden."
-> Also spätestens 8 Wochen vor Beginn einrichen. Das dritte Jahr steht dir auf alle Fälle zu, geht aber nur indirekt aus dem Gesetzestext hervor, da du ja einen Anspruch auf drei Jahre bis zum vollendeten Lebensjahr hast.
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Besser beschrieben in der Broschüre über Erziehungsgeld und Elternzeit, herausgegeben vom Bundesministerium:
Broschüre Elternzeit: seite 52
"Eltern sollten ihre Elternzeit grundsätzlich nur für zwei Jahre anmelden, um das dritte Jahr flexibel gestalten zu können??Bis zur Vollendung des dritten Lebensjahr des Kindes kann Elternzeit ohne Zustimmung des Arbeitgebers genommen werden, d.h. auch dann, wenn zunächst nur Elternzeit für den Zweijahreszeitraum beantragt wird."
Also: du hast ein Anrecht auf das dritte Jahr, wenn du es spätestens 8 Wochen vor seinem Beginn anmeldest.
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Sollest du dennoch Fragen haben, steht dir das Bundesministerium zur Verfügung. Du erhälst dort auch Rückantwort auf Mails, so dass du etwas Schriftliches hast. Ob dieses akzeptiert wird, ist eine andere Frage....
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Lieben Gruß
Judie

hmmm...^

Ja, dass hab ich auch so gelesen in der Broschüre. Für mich ergeben sich ja noch weitere Fragen, weil mein Chef noch einen Termin mit mir im Febr. mach will. Evtl. wird er versuchen mich ganz raffiniert raus zu kicken. Vielleicht mit dem Trick, dass er mir bei Rückkehr (früher oder später) einen Job anbietet, den ich definitiv mit meinem Sohn nicht vereinbaren kann. Dazu werde ich mir dann aber noch rechtlichen Rat einholen müssen um nicht so ganz unvorbereitet in so ein Gespräch zu gehen. Bei meinem Chef sollte das Holzauge sehr wachsam sein ;-). Ist ein ganz gerissener.
LG Nicole
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