Frage wegen Elternzeitverlängerung...
Ist zwar schon was her, aber hier ist soviel trubel, dass ich nur noch sehr selten an den Rechner komme. Und wenn unser Sohn dann endlich um 20 Uhr im Bett ist, legen wir erstmal die Füße hoch. Nebenbei nimmt mein Hobby auch noch sehr viel Zeit in Anspruch.
Jetzt aber zu meiner Frage. Weiß gar nicht so richtig, wo ich beginnen soll... Ich war mitte Dezember bei der Weihnachtsfeier meiner Firma. Ich habe bis Mai diesen Jahres erstmal Elternzeit beantragt. Nun wurde mir auf der Weihnachtsfeier mitgeteilt, dass mein Arbeitsplatz ab dem 1.1. nicht mehr existiert, da ich in einer Niederlassung in der Nähe gearbeitet habe und diese geschlossen wurde. Sei angeblich eine sehr kurzfristige Entscheidung gewesen. Ich weiss es aber aus sicherer Quelle aber schon länger und es ist daher eine feiste Lüge! Niederlassungsleiter sei auch schon gekündigt zum ersten. Ich hab dann direkt die Frage hinterher geschoben wo ich mich am 1.5. melden soll wenn ich wieder arbeiten muss. Mein Chef meinte, dass er im Febr. einen Termin mit mir vereinbaren wolle. Hab dann angemerkt, dass ich erst 2 Jahre Elternzeit genommen hätte und ich im Ernstfall noch ein Jahr dran hängen könnte wenn mir danach zu mute ist.
Wie ist das mit den Fristen zur Einreichung falls man mir derzeit im Hauptsitz nichts adäquates anbieten kann oder schlicht gesagt mich los werden möchte? Wie lange vorher muss das dann vorher angemeldet sein?
Vielleicht hat jemand etwas ähnliches erlebt und weiß darauf eine Antwort.
LG Nicole
Re: Frage wegen Elternzeitverlängerung...
Re: Frage wegen Elternzeitverlängerung...
Re: Frage wegen Elternzeitverlängerung...
Re: Frage wegen Elternzeitverlängerung...
LG Nicole mit Robin anner Tastatur *puh*
Re: Frage wegen Elternzeitverlängerung...
Re: Frage wegen Elternzeitverlängerung...
LG Nicole
Re: Frage wegen Elternzeitverlängerung...
Re: Frage wegen Elternzeitverlängerung...
drei Jahre Anspruch auf Elternzeit ohne dass der AG zustimmt. Man musste sich
nur für die ersten zwei Jahre gleich zu Anfang festlegen, das dritte Jahr kann
dann flexibel genommen werden. Frist ist 8 Wochen vor Beginn der Elternzeit. So
steht es jedenfalls im Elternzeit-Heftchen des Bundesministeriums für Familie,
Senioren, Frauen und Jugend (hatten die schon immer so einen langen Namen?).
Ich schick dir den Link zu dem Heftchen über's Profil.
LG Mela
Re: Frage wegen Elternzeitverlängerung...
Ich habe auch gerade das "flexible 3. Jahr" der Elternzeit beantragt. Nach meinen Informationen muss das 3 Monate vor Beendigung des ersten Abschnitts der Elternzeit beantragt werden.
LG Corinna
Danke euch allen!
LG Nicole
spägestens 8 Wochen vor Beginn
nach den vielen unterschiedlichsten Antworten nun auch eine von mir:
das dritte Jahr steht dir auf alle Fälle zu, wenn du es rechtzeitig - mindestens 8 Wochen vor seinem Beginn - einreichst. Hierfür ist kein Formular nötig, es reicht ein formloser Antrag.
LG
Judie
Re: Frage wegen Elternzeitverlängerung...
"Bundeserziehungsgeldgesetz, §16, (1)
(1) Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer müssen die Elternzeit, wenn sie unmittelbar nach der Geburt beginnen soll, spätestens sechs Wochen, sonst spätestens acht Wochen vor Beginn schriftlich vom Arbeitgeber verlangen und gleichzeitig erklären, für welche Zeiten innerhalb von zwei Jahren sie Elternzeit nehmen werden."
-> Also spätestens 8 Wochen vor Beginn einrichen. Das dritte Jahr steht dir auf alle Fälle zu, geht aber nur indirekt aus dem Gesetzestext hervor, da du ja einen Anspruch auf drei Jahre bis zum vollendeten Lebensjahr hast.
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Besser beschrieben in der Broschüre über Erziehungsgeld und Elternzeit, herausgegeben vom Bundesministerium:
Broschüre Elternzeit: seite 52
"Eltern sollten ihre Elternzeit grundsätzlich nur für zwei Jahre anmelden, um das dritte Jahr flexibel gestalten zu können??Bis zur Vollendung des dritten Lebensjahr des Kindes kann Elternzeit ohne Zustimmung des Arbeitgebers genommen werden, d.h. auch dann, wenn zunächst nur Elternzeit für den Zweijahreszeitraum beantragt wird."
Also: du hast ein Anrecht auf das dritte Jahr, wenn du es spätestens 8 Wochen vor seinem Beginn anmeldest.
--------------------------------------------------------
Sollest du dennoch Fragen haben, steht dir das Bundesministerium zur Verfügung. Du erhälst dort auch Rückantwort auf Mails, so dass du etwas Schriftliches hast. Ob dieses akzeptiert wird, ist eine andere Frage....
Servicetelefon
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