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Experten für Elternzeit & Teilzeit gefragt

Hallo Ihr Lieben,
ich habe vor Beginn der Elternzeit ausgehandelt, dass ich nach einem Jahr wieder für 40% zurück komme.
Meinen Mann droht ggfalls Konkurs s. Firma.
Kann ich von meinem AG fordern, dass ich auch 30 Std. wieder arbeiten will? Mit welcher Vorlaufzeit?
Kann ich ggfalls vorzeitig meine Elternzeit aufheben und vollzeit zurückkehren?
Bin dankbar für alle Tipps.
LG, Silke
Bisherige Antworten

Re: Experten für Elternzeit & Teilzeit gefragt

Hallo Silke,
meines Wissens ist der Antrag auf Teilzeit während der Elternzeit für die ersten 2 Jahre bindend, d.h. der Arbeitgeber kann einer Änderung zwar zustimmen, muss es aber nicht. Der Gesetzgeber möchte damit dem Arbeitgeber eine gewisse Planungssicherheit geben, z.B. bei der Einstellung von Vertretungskräften. Soweit zumindest mein Kenntnisstand was "normale" Angestelltenverträge betrifft (habe gehört, dass Beamtenverhältnissen evtl. anderes zugrunde liegt).
Du kannst natürlich immer versuchen, mit deinem Arbeitgeber zu sprechen, ob ihr eine neue Regelung treffen könnt. In diesem Fall ist es wahrscheinlich das Beste, möglichst früh darüber zu sprechen.
Ich hoffe, ich konnte dir ein bißchen helfen.
Viele Grüße,
Andrea

Re: Experten für Elternzeit & Teilzeit gefragt

Danke, Andrea.
Bin morgen bei meinem AG und werde mal hören, wie sie das sehen.
Gruß, Silke
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