Erziehungsurlaub kommt Mutterschutz in die Quere??
Mein Erziehnungsurlaub endet am 8.7.2004 und die Schutzzeit würde bis zum 9.7.2004 gehen, wie sie das berechnet hat. Aber wenn das neue Baby (wie sie es genannt hat) an einem anderen termin käme, dann könnte ich nicht den Erziehungsurlaub abbrechen und in Mutterschutz gehen. Der erziehungsurlaub gehe vor. Das müsse dann neu berechnet werden. Oder ich würde mir Sonderurlaub nehmen.
Ich hab sie dann gefragt, was das für mich persönlich bedeutet und sei meinte nur, daß dann alles etwas komplizierter berechnet werden müßte. Ich sagte ihr dann nur, daß wir das Thema dann nochmal durchsprechen, wenn das Kind dann da sei und wir den wirklichen geburtstermin haben.
Für sowas hab ich ja heute überhaupt keinen Nerv!
LG Jana
Re: Erziehungsurlaub kommt Mutterschutz in die Quere??
noch kann ich Dir nicht helfen, da ich nicht ganz das Problem erkenne. Du bist im Erziehungsurlaub, der am 8.7.04 endet. Und der neue Mutterschutz von Kind 2 endet voraussichtlich am 9.7.04. Richtig, ja?
Meines Wissens geht der Erziehungsurlaub/die Elternzeit vom ersten Kind dem Erziehungsurlaub des 2. Kindes vor. D.h., dass sich der Erziehungsurlaub nicht (automatisch) durch die Geburt eines 2. Kindes verkürzt.
Kommt jetzt Eure 2. Kind früher zu Welt, endet der neue Mutterschutz vor der Ende des jetzigen Erziehungsurlaubes. Dann beantragst du die neue Elternzeit eben ab Ende des Erziehungsurlaubes von Kind 1. Kommt eure 2. Kind später zur Welt, dann endet der Erziehungsurlaub doch im Mutterschutz!
Ich verstehe jetzt nicht, wofür du Sonderurlaub nehmen möchtest???
Der Fall, dass der Mutterschutz erst nach dem Erziehungsurlaub beginnt, ist bei euch ausgeschlossen.
Lieben Gruß
Judie
Re: Erziehungsurlaub kommt Mutterschutz in die Quere??
Und die Elternzeit für Kind Nr.2 wird auch 1 Tag vor dessen 3.Geburtstag, egal, wann der Mutterschutz aufgehört hat.
Deswegen hab ich ja auch gar kein Problem damit, aber die Personalabteilung anscheinend. Die Elternzeit wird ja offizeill eh erst nach Geburt des Kindes beantragt. Und so lange muß sie eben warten.
LG Jana
Mal einschleich....
ich bin im Juli-Forum. Also, ich habe es auch nicht ganz verstanden??? *Fragenguck* Aber der Mutterschutz wird anhand des berechneten ET ermittelt und er wird auch nicht verändert, wenn das Kind an einem anderen Termin geboren wird. Ausnahme: Der FA veränderten den errechneten ET.
LG Zora 14+0
nicht ganz...
nicht mehr, soviel ich weiss!!!!!
Ich hoffe, dass meine INFO richtig ist, aber ich bin mir eigentlich ziemlich sicher!
LG Marion
Re: nicht mehr, soviel ich weiss!!!!!
Die letzte Änderung vor der ab 2004 war, dass die Mutterschutzzeit nicht mehr verkürzt werden darf. Jede Frau hat also ein Anrecht auf mindestens 14 Wochen Mutterschutz.
Die Frau von PRO FAMILIA sagte uns gestern, dass sich die Mutterschutzzeit verlängern kann, falls das Kind später kommt, da auch jede Frau ein Anrecht auf die 6 Wochen NACH Geburt des Kindes hat.
LG Anne
Re: Erziehungsurlaub kommt Mutterschutz in die Quere??
Und der Mutterschutz ändert sich nicht mehr, egal wann das Kind geboren Wird, siehe auch meine Antwort ein paar zeilen weiter unten!
Aber meine Hand würde ich nicht dafür ins feuer legen , musst dich noch mal genau erkundigen!!
LG Marion
Re: Erziehungsurlaub kommt Mutterschutz in die Quere??
Aber trotzdem danke für den Tipp. Vielleicht ist er für andere sinnvoll.
LG Jana
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