Erziehungsgeld: Budget-Frage
ich wollte mich bei Euch vergewissern, wie das mit dem Budget gehandhabt wird. Folgendes ist bei uns Fakt:
Das pauschalisierte Nettogehalt meines Freundes aus 2003 reicht dank seiner momentanen Teilzeit für uns
aus, um das volle Budget im ersten halben Jahr nach der Geburt des Kindes zu erhalten, im zweiten halben
Jahr nur noch ca. 50 Euro/Monat. Also werde ich im Erziehungsgeldantrag das 'Budget' beantragen.
Ich werde aber zu 99% wieder nach einem halben Jahr anfangen, zu arbeiten. Mit diesem Gehalt, was ja
dann mitberechnet wird (gebe ich beim Antrag aber noch nicht an), steht uns kein Budget mehr zu, aber
immerhin das volle Regel-Erziehungsgeld (300 Euro) im erstn halben Jahr, im zweiten halben nichts mehr.
Wenn ich nach einem halben Jahr der Geburt meine Teilzeittätigkeit bei der Erziehungsgeldstelle angebe,
wird dann das Erziehungsgeld vom ersten halben vollständig gestrichen, oder muss ich die Differenz von
Budget zum Regelbetrag (150 Euro/Monat) zurückzahlen, oder darf ich das volle Budget aus dem ersen
halben Jahr behalten?
Dank im Voraus
Judie
Hä??
ich bin ein bisschen verwirrt. Dieses Zeug ist aber auch immer verwirrend!
Ich würde Dir in erster Linie zu einem Anruf beim Familienministerium raten (siehe http://www.9monate.de/Q-4920026.html).
Meines Wissens ist es so, dass bereits genehmigtes Geld (egal ob Budget oder normal) behalten werden darf und erst ab dem Monat, wo Du Deine Arbeit wieder aufnimmst, die das neu berechnen, sich die Ansprüche ändern und ihr halt nichts mehr kriegt, weil ihr nun über der Grenze seid.
ggglg
Andrea
Re: Hä??
wieso Hä? Ich dachte, ich hätte mir Mühe gegeben, alles eindeutig zu schreiben.. *g*
Deine Telefonnummer-Angabe war super-duper- Gut!! Denn in der zuständigen Erziehungsgeldstelle erreiche ich niemanden, und wenn dann mal doch, dann kennen die sich nicht aus.
Aber dieser Tipp war klasse - zügige und kompetente Beantwortung meiner Frage (die haben mich verstanden ;o)
LG
Judie
Nachtrag
diese Infostelle sagte mir übrigens, dass man nur ein Anrecht auf Budget hat, wenn man für dieses auch 1 Jahr lang berechtigt ist. In meinem Falle müsste ich bei Arbeitsantritt die Differenz zwischen Regelbetrag und Budget zurückzahlen.
LG
Judie
DANKE für den Tipp!
oh, das wusste ich nicht. Das ist ja gut zu wissen. Das ist ja ganz schön gemein, schliesslich weiss ich ja noch nicht, ob ich im Monat 10 oder 12 oder 14 wieder anfangen will zu arbeiten :-((
Geld zurückzahlen ist ja immer total doof!!!!
Mensch, das wird ja alles nicht gerade einfacher mit den Entscheidungen :-(
gglg
Andrea
Re: Erziehungsgeld: Budget-Frage
gute Frage...bei uns scheint es eben so zu sein. Ich war aber selbst noch
nicht beim Amt um mich genau zu befragen. Wenn Du was hörst melde
Dich doch mal.
ggglg, malati 29+1
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