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Erzeihungszeit-Frage

Hallo Ihr Lieben!
Bin am Überlegen, wann ich wieder das Arbeiten anfangen muss *träneausdemaugwisch* und dabei ist mir unklar, ob nun die Mutterschutzzeit mit in das Erziehungsjahr eingerechnet wird, oder ob das Jahr erst nach dem Mutterschutz beginnt?
Danke für Eure Hilfe,
Simone mit Lars (4 Zähne!)
Bisherige Antworten

Re: Erzeihungszeit-Frage

Hi,
also ich habe 3 Jahre Elternzeit beantragt (wobei ich jetzt schon auf Mini-Job-Basis arbeite, stundenweise eben) und die Elternzeit (ehem. Erziehungsurlaub endet am 3. Geburtstag des Kindes, beginnt also mit der Geburt NICHT nach dem Mutterschutz.
Willst du wieder "viel" arbeiten? Hast du denn nur 1 Jahr Elternzeit?
LG
Andrea

Re: Erzeihungszeit-Frage

Hallo Simone!
Wenn du sofort im Anschluß an die Mutterschutzzeit Zuhause geblieben bist, zählt die Zeit meines Wissens ab Geburt des Kindes. Das heißt, hast du z.B. ein Jahr Elternzeit beantragt, läuft das mit dem ersten Geburtstag aus.
LG und ein schönes Wochenende,
Andrea

Re: Erzeihungszeit-Frage

So viel ich weiß zählt die Elternzeit ab der Geburt. Die drei Jahre Elternzeit sind ja auch am 3. Geburtstag zuende.
Im Zweifelsfall frag einfach mal in der Personalabteilung nach. Ich habe nach meinem Antrag eine schriftliche Bestätigung der Elternzeit bekommen und da stand das Enddatum mit drin.
LG Mela

Re: Erzeihungszeit-Frage

Hallo!Wenn du zB.ein Jahr beantragt hast dann endet das Erziehungsjahr mit dem 1.Gebutstag deines Kleinen.Wenn du das noch mal nachlesen willst...es gibt ein super Buch"Werdende Mütter brauchen Geld" vom Walhalla Verlag.Da steht alles angefangen vom Mutterschutz,Erziehungsgeld,Elternzeit u.Sozialleistungen für junge Familien drin.Kostet 9,95 Es sind auch alle Unterschiede zw. den einzelnen Bundesländern aufgelistet. LG Annett

Komisch....

Hallo,
ich habe 2 jahre beantragt und mein (schriftlich festgehalten!) Erziehungsurlaub endet 12 Wochen NACH dem 2. Geburtstag meiner Tochter!!!!
Sie war ein Frühchen, dehalb habe ich 12 Wochen Mutterschaftsfrist nach der Geburt gehabt. Sie wurde am 07.07.04 geboren und mein Erziehungsurlaub begann am 30.09.04 und endet am 29.09.06....
LG sandra

Re: Komisch....

Genauso ists bei mir auch. Vielleicht haben unsere Arbeitgeber gepennt?!? Ich muß eh mal die Steuerkarte hinschicken, dann werd ich gleich mal fragen.
LG Janna

Nachtrag,

wenn ich mich recht erinnere hab ich auch erst die Elternzeit mit Ende des MuSchu beantragt (also Geburt von Marten 24.03, beginn der Elternzeit 12 Wochen später, also irgendwie Mitte Juli) weil in dem Antrag stand das die Elternzeit mit Ablauf des MuSchu beginnt. Merkwürdig.
LG

Re: Nachtrag,

hallo,
ja, kann mich daran erinnern, dass es bei mir auch so stand.
soviel ich weiß, kann ein mann, der der das kind betreut, auch erst nach den rechtlichen 8 wochen muschu nach der geburt den erziehungsurlaub nehmen, weil die frau ja zu hause bleiben muss, ob sie will oder nicht.
ich bin der meinung, erziehungsurlaub beginnt nach dem muschu.
vielleicht ist es von bundesland zu bundesland verschieden?
lg sandra

Re: Erzeihungszeit-Frage

Noch mal ein Hallo an alle!Die letzten Antworten haben mich stutzig gemacht.Ich hab noch mal nachgelesen.Also hier steht unter "Dauer des Anspruchs auf Elternzeit" folgendes. "Anspruch auf Elternzeit besteht bis zur Vollendung d. dritten Lebensjahres.Bei Geburt d. Kindes am 5.8.2002 bedeutet dies dass ein Anspruch bis zum 4.8.2005 besteht.Das dritte Lebensjahr d. Kindes ist am Tag vor d. dritten Geb. vollendet." Aber ich denke,wenn man nur ein oder zwei Jahre zu Haus bleiben will, kann man doch auch ne Sondervereinbahrung mit dem Chef treffen.Ich fänd es auch blöd , wenn ich direkt an Timis 2. Geb . wieder anfangen müsste zu arbeiten. LG Annett
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