Elternzeit.........
Befinde mich ja in Elternzeit von Sinja. (zur Zeit 19 Monate alt) und hatte jetzt Bedenken das mir die restlichen 1 1/2 Jahre Elternzeit von Sinja ja verloren gehen.
Dem ist nicht so *freu*
Ich kann von Sinja die Zeit anhängen (12 Monate sozusagen übertragen)
Ist zwar verdammt kompliziert aber seit dem 1.1.2004 geht das !
Habe jetzt 2 Jahre E-zeit von Sinja, daran im Anschluß nehme ich 2 Jahre E-zeit von Mailin, dann das 1 Jahr Übertragung von Sinja´s drittem Jahr, und daran dann im Anschluß das 1 Jahr Übertragung von Mailin´s drittem Jahr !
habe also jetzt E-zeit bis zum 14.11.2008 !
LG Lissy+Sinja 15.11.2002+Mailin am 19.05.2004
Re: Elternzeit.........
gut zu wissen, ich habe nämlich meine Antrag nur bis 2007 ausgefüllt, habe jetzt eine Mail an meine Personalabteilung geschickt, bin mal gespannt, was die dazu sagen...danke für die Info!!
LG
Sandra
Re: Elternzeit.........
kannst Du mir sagen, wo das steht? Mein AG hat meinen Antrag, die Elternzeit von Alexander zu unterbrechen, abgelehnt.
Danke und lg
Esther + Alexander (*25.05.02) + Elisabeth (*14.05.04)
Re: Elternzeit.........
ich habe meine Frage selber beantwortet. Es geht immer noch nur mit Zustimmung des AGs, also "verliere" ich éin Jahr, weil mein AG nicht entgegenkommend ist.
LG Esther
Re: Elternzeit.........
hab mich eben im Netzt auch mal schlau gemacht, grundsätzlich wäre es wohl so, dass ich die neue Elternzeit von Emma im Anschluss an die von Niklas nehmen könnte..habe heute auch eine Mail an die Personalabteilung unseres Unternehmens geschickt, aber da hat sich noch keiner gerührt, bin mal gespannt, on mein AG da zustimmt, zumal ich meinen Antrag ja schon weggeschickt habe, dann geht mir wohl auch 1,5 Jahre flöten..*grml* Ausserdem hätte mich dann noch interessiert, wie das mit der Zahlung des Erziehungsgeldes ist, was ich ab nächsten Monat für Emma shcon ausgezahlt bekomme, denn würde ich die neue Elternzeit von Emma erst im Anschluss nehmen, müsste ich eventuell die Kohle zurückzahlen oder den Antarg stoppen????
LG
Sandra
Re: Elternzeit.........
ein halbes Jahr verlierst Du auf jeden Fall (so wie ich es verstehe), denn Du kannst maximal ein Jahr für später aufheben. Und ich glaube, die Elternzeit für das zweite Kind beginnt sofort mit der Geburt -- das kann man nicht verschieben - nur maximal ein Jahr vom ersten Kind.
Laut Elternzeit-Gesetz darf der AG nur aus betriebsbedingten Gründen ablehnen, für meinen war die Begrundung, es sei zu schwierig für die Personalplanung, wenn ein Jahr noch rumschwirrt. (Saftladen -- es ist eine große Firma. Sie haben nur keine Lust.) (Übrigens hatte meine Firma keine Ahnung, dass ich die Elternzeit für Alexander jetzt hätte unterbrechen können und das 3. Jahr später nehmen. Ich musste ihnen den Auszug aus dem Leitfaden des Bundesministeriums zusenden.)
Mit Erziehungsgeld kenne ich mich leider nicht aus, da wir keinen Anspruch darauf haben. Ich hoffe, Dein AG ist verständnisvoller und dass das mit dem Erziehungsgeld auch klappt.
LG Esther
@Solveigh71
dann das übertragene eine Jahr für Kind A, dann das übetragene eine Jahr für Kind B !!!
Hast also pro Kind volle 3 Jahre Elternzeit !
Habe das auf einem Schreiben vom Krankenhaus mitbekommen.
Die Gesetztesänderung gibt es seit dem 1.1.2004 !
Geht natürlich alles immer nur mit Zustimmung der Chefs.
Mit dem Erziehungsgeld weiß ich nicht wie das läuft.
LG Lissy
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