Ein paar Fragen zum ErzG / ErzZeit etc.
da ich als sekretaärin bei meinem Freund beschäftigt bin und sozialversicherungspflichtig, würde ich gern wissen, wie folgende Dinge laufen (unser Steuerberater hat keien Ahnung, leider!):
1. Ich kann ja bis zu 30 Std arbeiten, nehme ich trotzdem Erzeihungszeit, oder muss ich die nehmen, damit ich ErzGeld beantragen kann?
2. Zahel ich während er evtl. Erziehungszeit Krankenkassenbeiträge? (Muss ich ja eigentlich, arbeite ja!)
3. Kann ich weiterhin auch nebenher selbständig arbeiten, ohne aus der KK rauszufliegen?
4. Woher bekomme ich die Anträge?
5. Wo kann ich mich definitiv und wasserdicht beraten lassen???
Bin leider völlig ahnungslos...
Danke!
LG Carolin
Sorry für die Fehler, zu schnell getippt... :0(
Re: Ein paar Fragen zum ErzG / ErzZeit etc.
zu 2. weiß ich das du während der Elternzeit weiter Beitragsfrei bei deiner KK versichert bist.
zu 1. Ja du kannst bis zu 30 Std. in der Woche arbeiten, nur in der Erziehungszeit bekommst du auch Erziehungsgeld.
zu 3. In der Selbständigkeit kenne ich mich nicht aus...
Die Anträge bekommst du beim Versorgungsamt. Bzw. ich konnte sie bei unserer Gemeindeverwaltung im Ort abholen.( dann schickst du ihn ausgefüllt ans Versorgungsamt)
Du kannst beim Versorgungsamt anrufen und fragen. Hab ich auch erst letztens gemacht. Meine "Gesprächspartnerin" war auch sehr nett!! (ist ja nicht immer so auf den lieben Ämtern!!)
Hoffe Dir ein wenig geholfen zu haben..
LG Katja ET-5
Re: Ein paar Fragen zum ErzG / ErzZeit etc.
dass Du nur in der Elternzeit Erziehungsgeld bekommst, stimmt nicht (Dir steht ErzG, abhängig vom Einkommen, zu, wenn Du das Kind selbst betreust und erziehst und nicht oder nicht mehr als 30h pro Woche arbeitest, egal ob Du Elternzeit nimmst oder nicht). Allerdings musst Du Dein Einkommen beim ErzG-Antrag angeben - das wird entsprechend angerechnet.
In Berlin ist nicht das Versorgungsamt zuständig, sondern die Erziehungsgeldstelle des Bezirksamtes. Anträge bekommst Du online unter http://www.sensjs.berlin.de/service/formulare/thema_formulare.asp oder direkt bei der Erziehungsgeldstelle. Ihr seid doch nach Prenzlberg gezogen? Dann ist es die ErzG-Stelle in der Berliner Allee 252-260 (Pankow). Die Ansprechpartnerin richtet sich nach dem Geburtstag des Kindes: z. B. 01.-03. des Montas: Frau Trost, Zi. 301, Tel. 9679-2483 oder 04.-09. des Monats: Frau Radke, Zi. 301, Tel. 9679-2429, Sprechzeit Di+Fr 9-12 und Do 15-18. Da kannst Du Dich sicherlich auch beraten lassen.
LG Anja (35. SSW)
Danke für die Superinfo!!! :0)))
Re: Ein paar Fragen zum ErzG / ErzZeit etc.
Und Berlin, klar, da sind andere Ämter zuständig als bei uns in Gießen/ Hessen.
Aber ruf da auf jedenfall mal an!! Die helfen Dir bestimmt weiter!!
LG Katja( immer noch ET-5...)
Re: Ein paar Fragen zum ErzG / ErzZeit etc.
du kannst Dich auch bei pro familia beraten lassen.
Leider wird Dein Gehalt, auch das Mutterschaftsgeld, was es für die zwei Monate nach der Entbindung gibt auf das Erziehungsgeld angerechnet. Das heißt also, dass Du, wenn Du mehr als 450 Euro bzw. 300 Euro im Monat verdienst, in den ersten zwei Monaten kein Erziehungsgeld bekommst.
LG Vroni
-
Kuriose akzeptierte und abgelehnte Vornamen
Besondere und kuriose Vornamen: Diese Namen wollten Eltern ihren Kindern geben – und das ist daraus geworden. → Weiterlesen
-
Anzeichen für die Geburt: So erkennst du,...
Geht es jetzt endlich los oder doch noch nicht? Auf diese Symptome solltest du achten. → Weiterlesen
-
Senkwehen: So fühlt es sich an, wenn dein...
Geht die Geburt jetzt los? Senkwehen sind ein Anzeichen, dass sich das Baby vorbereitet. → Weiterlesen
-
Schwangerschaftsanzeichen: Daran erkennst...
Übelkeit, Müdigkeit, Ausfluss: Bin ich schwanger? Diese Anzeichen verraten es dir. → Weiterlesen
-
Basaltemperatur: Auswertungshilfen für...
Basaltemperaturkurve: Hier findest du Beispielkurven von anderen Frauen, die ihre Temperatur während ihres Zyklus messen! → Weiterlesen
-
Geschlecht des Babys: Wie und ab wann es...
Wusstest du, dass schon im Augenblick der Befruchtung das Geschlecht des Babys festgelegt wird? Doch ab wann lässt es sich erkennen? → Weiterlesen
-
8. SSW: Jetzt steht der erste Ultraschall...
Dein Körper ist voll und ganz mit "Umbauarbeiten" beschäftigt und der Embryo heißt ab jetzt Fötus! → Weiterlesen
-
12. SSW: Jetzt wird dein Baby so richtig...
Das erste Trimester neigt sich dem Ende zu und auch von außen werden nun so langsam körperliche Veränderungen sichtbar! → Weiterlesen
-
Einnistung: Was dabei genau passiert
Die Einnistung erfolgt etwa fünf bis zehn Tage nach der Befruchtung der Eizelle. → Weiterlesen
-
6. SSW: Ab dieser Woche schlägt das Herz...
In der 6. Schwangerschaftswoche entwickelt sich dein Baby rasant weiter. → Weiterlesen