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Ebay-Frage: Reklamation! :0(

Hi!
Habe kurz vor Weihnachten einen TrippTrapp bei Ebay ersteigert. Als der dann ankam, hat mein Freund ihn aufgebaut, Sitzbrett locker. Schokolinsa hat mir dann noch die Aufbauanleitung gemnailt, nochmal aufgebaut, immernoch locker. So geht's ja nicht! :0(
Hab dem Ebayer jetzt gemailt. Was passiert nun? Der hat schon eine Bewertung bekommen, bei der er auf Reklamationen gar nicht reagiert hat!
Bekomme ich mein Geld zurück? Wer muss den Versand übernehmen? Wie läuft das denn jetzt?
Das hätte er doch schon VOR dem Verkauf merken müssen!!!!
Bin sauer.
LG Caro
Bisherige Antworten

Re: Ebay-Frage: Reklamation! :0(

Hllo Caro,
ich schleiche mich mal aus dem Juli/August Forum bei Euch ein.
Wenn Du den Trip Trap als gebraucht gekauft hast, dann hast DU kein Anrecht auf Rücknahme und Geld zurück.
Das wäre nur der Fall, wenn Du einen neuen Artikel bei einem Anbieter mit Shop gekauft hättest, der auch eine Garantie und ein Umtauschrecht anbietet.
Es ist sehr schade, daß der Trip Trap nicht so ist, wie er beschrieben wurde, aber das ist halt das Risiko bei ebay.
Ich mache persönlich sehr viel bei ebay, kaufe und verkaufe, und habe bis dato noch keine so schlechte Erfahrung gemacht, wie Du jetzt.
Wie hieß denn der Verküufer und wie heißt Du bei ebay? Ich würde mir die Artikelbeschreibung gerne mal ansehen.
Gruß
Petra mit Isabel 24W1T

Re: Ebay-Frage: Reklamation! :0(

Hi Caro,
ja, so siehts aus, Du hast dann, wenn der Artikel von Privat gekauft wurde, keinerlei Ansprüche auf Gewährleistung o. Ä.
Sind die Teile des Stuhls denn verzogen ? Wir habe ja auch einen Stokke Trip Trap und es ist schon ziemlich viel zu Schrauben, muß ganz fest angezogen werden.
LG Maja
Falls das Sitzbrett abgeschürft sein sollte, was ich mir gar nicht so vorstellen kann, weil die so robust sind, dann kannste das Brett nachkaufen

Hier die Daten:

Artikelnr. 4343744461
Verkäufer kreon30, Käuferin carolinha
Scheint verzogen zu sein, Sitzbrett rutscht raus, auch bei supersuperfest gedrehten Schrauben. Mein Freund ist Schreiner, der wirds wohl können.
Oh Mann, wie ärgerlich!!!
Da wollt ich Geld sparen, und dann das!
Kann ich denn gar nichts tun? Die Funktionstüchtigkeit ist doch ein wesentliches Merkmal einer solchen Sache, und die Sicherjeit und so!
Ärgerliche grüße von caro

Re: Hier die Daten:

Hi Caro,
also der Verkäufer schließt ja ausdrücklich eine Garantie bzw. Gewährleistung ab.
Ich denke, damit zum Anwalt zu gehen, ist etwas überzogen. Klar sind 62 ? viel Geld, aber den Aufwand eines Prozesses o.ä. würde ich mir nicht antun, wenn er überhaupt etwas bringen würde.
Hast Du nicht die Möglichkeit mit Deinem Stuhl mal in ein Fachgeschäft zu fahren, die den Trip Trap auch verkaufen, und ihn sich vom Fachpersonal mal ansehen zu lassen? Die haben bestimmt eine Idee und entsprechende Ersatzteile dafür. Sag doch einfach, daß Du den Beleg leider nicht mehr hast und fragst, was die für Dich tun können.
Lieben Gruß
Petra

Re: Ebay-Frage: Reklamation! :0(

Hi Caro,
seid ihr Rechtsschutzversichert?
Denns elbst WENN der VK keine Gewährleistung übernimmt gemäss dem neuen Recht für Privatverkäufe (stand die Klausel in Auktion drin?), habt ihr Anspruch auf Ware "wie beschrieben"! Hat er die Mängel nicht erwähnt, dann ist das schlichtweg Betrug und darf angezeigt werden.
Im KiGa-Forum habe ich eine gute Bekannte mit ähnlichem Problem, sie ging bis zur Anzeigendrohung, meines Wissens nach.
Rücksendung ginge egtl auf Deine Kosten, ich würde sie aber dem VK aufzwängen, dh KOMPLETTEN Betrag zurück + das Porto für die Rücksendung.
Mit einer Rache-Negativberwertung müsstest Du halt wahrscheinlich dann leben, aber das ist allemal besser, als ein mieser Stuhl (so euin Schnäppchen wars ja zudem gar nicht, selbst wenn er ok gewesen wäre...)
LG; Mélanie
PS melde Dich über Profil, wenn Du Detaisl wg Anzeige etc wissen möchtest!

Habe nun an Ebay gemailt....

...und warte mal ab, was die sagen. Vielleicht war es ja auch nur ein Versehen???
Mängel hat er nicht erwähnt. Nur, dass der Stuhl gebraucht ist. Kratzter sind dran, aber darum gehts ja hier nicht.
LG Caro

Hier die Mail: *immernochärgerübermichselbst*

Item number(s):
4343744461
Message: Hallo,
ich habe o.g. Artikel ersteigert, einen Kinderhochstuhl TrippTrapp der Firma Stokke. Der Stuhl ist leider defekt, d.h. das Sitzbrett lässt sich nicht feststellen. Dadurch ist die Sicherheit des Stuhls nicht mehr gewährleistet. Hätte dem Verkäufer das nicht VOR der Auktion auffallen MÜSSEN, bzw. hätte er nicht darauf hinweisen müssen, dass der Stuhl defekt ist? Der Transport kann nicht Schuld sein, denn der Stuhl war m. e. sehr gut verpackt.
Der Aufbau erfolgte ordnungsgemäß nach Anleitung (die dem Paket nicht beilag, habe ich mir selbst beschafft).
Üblicherweise besteht eine 7-jährige Garantie auf den Stuhl, ein Garantieschein lag aber ebenfalls nicht bei.
Es handelte sich um eine Privatauktion, so dass mir im Grunde ja nichts übrig bleibt, als das so hinzunehmen, oder?
Ein anderer Käufer hatte beim betreffenden Verkäufer bereits einen anderen Artikel reklamiert, aber keine Antwort erhalten.
Ich habe ihm ebenfalls gemailt, allerdings erst heute in der Früh, und warte nun auf Antwort.
Welche Möglichkeiten bestehen nun? Die *verkehrswesentlichen Eigenschaften* des Hochstuhls sind ja nun betroffen und die Sicherheit nicht mehr gewährleistet.
Schade, hatte mich so gefreut!
Enttäuschte Grüße von
Carolin
die nun auf Antwort von Ihnen wartet

Re: Ebay-Frage: Reklamation! :0(

Ich muss da so gerade dran denken... Der VK hat diesen Mangel nicht erwähnt und ich würde es mal mit "verstecktem Mangel" versuchen. Er hat lediglich auf "Der Stuhl hat normale Gebrauchsspuren" hingewiesen und sonst nix. Aber mal warten, ob sich Ebay dafür verantwortlich fühlt. Ich würde mich aber auch noch bei der Verbraucherzentrale oder beim Rechtsanwalt mal beraten lassen bzgl. dieser Klausel. Das ist nämlich alles nicht so einfach wie manche es sich denken. Wichtig ist halt nur, dass man keine Fristen verpasst (Reklamation).
LG Nicole

Zur Gewährleistung steht da Folgendes:

""""Der Artikel wird von PRIVAT verkauft, dies bedeutet: mit der Abgabe eines Gebotes erklären Sie sich ausdrücklich damit einverstanden, auf die Ihnen gesetzlich zustehende Garantie bzw. Gewährleistung bei Gebrauchtwaren zu verzichten. Bieten Sie nicht, wenn sie mit diesen Regeln nicht einverstanden sind""""
Und was heisst das nun?
Sorry, alles so OffTopic!
LG Caro

Zur Gewährleistung

Hi,
klar, GEWÄHRLEISTUNGSanspruch hast Du keinen, wenn im laufenden Jahr ab Kauf etwas an dem Stuhl wg verstecktem Mangel kaputtgeht oder ein Teil ohne Euer Zuschulden bricht.
http://www.pcwelt.de/news/online/103250/index2.html
Dies bedeutet jedoch nicht, dass der VK von der Einhaltung des Rechtmässigen Kaufvertrages die Ware wie beschrieben zu verkaufen entbunden wird,
"gekauft wie gesehen" fällt hierbei flach, da es sich um einen Fernabsatz handelt, der Stuhl konnte NICHT besichtigt werden.
Sicherlich würde der VK DANN kommen, ihr hättet ja nachfragen können/müssen, ob der Stuhl wackelt, aber davon ist bei seiner Beschreibung NICHT auszugehen.
Wenn er sich nicht via Androhung einer Negativ-Bewertung sowie Setzen auf eine Miese-VK-Liste bewegen lässt, Euch 50% zurückzuzahlen (das halte ich für gerechtfertigt!) würde ich mit Anzeige drohen und dies auch durchziehen!
LG; Mélanie

Re: Zur Gewährleistung steht da Folgendes:

Ich sage dazu nur, dass diese Aussage damit nicht zum rechtsfreien Raum wird. Man darf sich bei solchen Klauseln nicht ins Boxhorn jagen lassen! Lass dich bei einer Fachstelle beraten. Denn manchmal trügt der Schein. Du hast schließlich auch Rechte, insbesondere dann, wenn es sich um einen versteckten Mangel dreht. Meiner Meinung nach ist das ein versteckter Mangel, denn er hat nur auf normale Gebrauchsspuren hingewiesen und das sind definitiv keine normalen Gebrauchsspuren! Der Artikel ist schlichtweg nicht mehr zu gebrauchen und wenn der Stuhl nicht mehr zu gebrauchen ist, soll er den Sperrmüll bestellen und nicht noch damit teures Geld machen! Man hat schließlich nichts zu verschenken.
Lass dich für ein kleines Geld fachgerecht Beraten! Ruf mal bei einem Rechtsanwalt an und frag nach den Kosten einer allg. Beratung. Ich schätze, dass die so um die 20,- Euro liegt. Falls du Rechtschutzversichert bist, kläre ab, ob die das übernimmt; kann dann auch der Anwalt machen. Leider fühlt sich Ebay nicht immer bei Mängeln zuständig.
LG Nicole
LG Nicole

Re: Ebay-Frage: Reklamation! :0(

Hi,
ich glaube nicht das ebay da etwas unternimmt !!!
Da du den Artikel ja erhalten hast.Sie unternehmen nur etwas bei **bezahlt und nicht erhalten oder richtigem Betrug**
Kann man bei ebay auch nachlesen....Mir ging es nämlich so ähnlich und blieb auf einem schmutzigen und lockerem Laufstall sitzen wo auch noch der Kunststoffbezug ein großes Loch hatte. Bekam natürlich neg.Bewqertung und habe nun diesen Laufstall immer noch (hab stundenlang geschrubbt und desinfiziert + Einlage gekauft..Kannst ja mal bei meinen Bewertungen gucken ist auch nicht zu übersehen...Mein Nic ist Grashopper111... (immernochüberdiedummekuhaufreg)....Vor Gericht wird das sowieso wegen Nichtigkeit wahrscheinlich nicht verhandelt....
Hmmmm...wünsche Dir auf jeden Fall viel Glück..
LG Petra
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