Suchen Menü

ET-Bescheinigung für KK

Hallo Mädels,
ich sitze hier gerade mit dieser ET-Bescheinigung für die KK und frage mich, was für ein Datum ich bei der Frage, bis wann mir Arbeitsentgelt zusteht, eintragen muss. Ist das das Datum, wo der MuSchu anfängt oder das Datum, wo der MuSchu aufhört?
Bin vielleicht ein bisschen zu doof dafür, also helft mir mal bitte auf die Sprünge!
LG Mela (34. SSW)
Bisherige Antworten

Re: ET-Bescheinigung für KK

Hi Mela,
würde sagen bis Ende MuSchu. So habe ich es jedenfalls gemacht.
LG Sam 39 SSW

Re: ET-Bescheinigung für KK

Hallo,
also ich musste den letzten Tag vor Beginn des Mutterschutzes angeben, also den letzten offiziellen Arbeitstag. Hab das persönlich bei der KK gemacht, sollte also richtig sein.
Liebe Grüsse
Manu

Re: ET-Bescheinigung für KK

Hi Mela,
Arbeitsentgelt steht dir bis einen Tag vor dem Mutterschutz zu, das Datum muss da rein. Denn ab dem Tag danach zahlt die Kasse Muterschaftsgeld und der AG den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld. Der Zuschuss ist in dem Sinne kein Arbeitsentgelt.
LG Babs
Meistgelesen auf 9monate.de
Diskussionsverlauf
Rat und Hilfe zur Bedienung
Übersicht aller Foren

Mit der Teilnahme an unseren interaktiven Gewinnspielen sicherst du dir hochwertige Preise für dich und deine Liebsten!

Jetzt gewinnen