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DA ISSER! tatataaa...KI u. EZGeldtext für 2004

so jetzt ja gleich.. aha hmm kurz noch ok nun hab ichs;o)
Bundeserziehungsgeldgesetz
Die Konsolidierung des Haushaltes liegt auch im Interesse der nachfolgenden Generationen. Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend leistet seinen Beitrag u.a. durch eine zielgenaue und sozial gerechtere Ausrichtung des Erziehungsgeldes. Im Zuge des Haushaltsbegleitgesetzes werden Regelungen des Bundeserziehungsgeldgesetzes, das in seiner neuen Form seit 2001 in Kraft ist, klarer gestaltet und Bürokratie minimiert.
Wichtige Neuerungen sind: Die Einkommensgrenzen in den ersten sechs Lebensmonaten des Kindes werden für Ehegatten, die nicht dauernd getrennt leben, und für Eltern in nichtehelicher Lebensgemeinschaft auf 30.000 Euro pauschalisiertes Nettoeinkommen (bisher 51.130 Euro) abgesenkt. Bei Alleinerziehenden erfolgt eine Absenkung auf 23.000 Euro pauschalisiertes Nettoeinkommen (bisher 38.350 Euro).
Entgeltersatzleistungen (Arbeitslosengeld, Krankengeld) gelten bei der Berechnung des Erziehungsgeldes nunmehr als Einkommen.
Die monatlichen Erziehungsgeldbeträge werden von 307 Euro auf 300 Euro und im Budget-Angebot von monatlich 460 Euro auf 450 Euro geglättet. Eine Minderung des Erziehungs-geldes bei Überschreiten der Einkommensgrenzen ab dem 7. Lebensmonat wird künftig in Stufen von 50 Euro bzw. von 75 Euro im Budget vorgenommen statt linear wie bisher.
Im Rahmen des "Masterplans Bürokratieabbau" soll eine elektronische Verdienstbescheinigung (JobCard) eing
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