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Bundeserziehungsgeld

Hallöle,
hab eine dringende Frage zum Bundeserziehungsgeld, wer kennt sich etwas damit aus? Die Familieneinkommensgrenze wurde 2004 herabgesetzt. Das Berechnungsjahr ist das Jahr vor der Geburt, also 2003. In dem Jahr hab ich ganz normal gearbeitet mit Lohnsteuerklasse 3, mein Mann erhält Unterhalt vom Arbeitsamt, da er noch bis 2005 an einer Umschulung teilnimmt. Nun habe ich im Netz eine Seite zur Berechnung des Bundeserziehungsgeldes entdeckt und unsere Daten eingegeben. Die Berechung sagt, daß wir keinen Anspruch auf Erziehungsgeld haben, weder ab Geburt noch später, kann das sein? Wer hat Erfahrung? Wär ja total schlimm, weil wir eh nicht wissen, wie wir das 1. Jahr finanzieren sollen. LG Manu
Bisherige Antworten

Re: Bundeserziehungsgeld

Gehst du denn im 1. Jahr wieder voll arbeiten? So wie ich das verstehe, wird dein Einkommen nur in dem Fall auch voll berücksichtigt. Wenn du ganz Elternzeit nimmst, wird dein Einkommen gar nicht mit reingerechnet. Und wenn man Teilzeit in der Elternzeit nimmt, habe ich das zwar nicht so ganz verstanden, aber anscheinend wird dann nur das Einkommen gerechnet, dass man während der Teilzeitarbeit voraussichtlich verdienen wird.
LG Mela (34. SSW)

Re: Bundeserziehungsgeld

Hallo Mela,
ich geh nicht arbeiten, hab schon vor, die volle Elternzeit zu nehmen, oder sie mit meinem Mann zu teilen. Unser Kind kommt ja jetzt im Juni auf die Welt, da wird das Erz.geld vom Einkommen 2003, also das Jahr vor der Geburt gerechnet. Da ergibt sich bei uns anscheinend kein Anspruch, obwohl ich als Krankenpflegerin und mein Mann in Umschulung wirklich nicht die Welt habe.
LG Manu

Re: Bundeserziehungsgeld

Hallo Manu,
hab dir was über's Profil geschickt.
LG Mela

Re: Bundeserziehungsgeld

Hallo Manu,
soweit ich weiß, wird nicht das Jahr vor der Geburt,sondern
das Jahr der Geburt als Berechnung zugrunde gelegt.
Also in deinem bzw. in unserem Fall das Jahr 2004!
Wenn dein Kind also im Juni 2004 geboren wird, muss der
Arbeitgeber in der Verdienstbescheinigung den tatsächlichen
Bruttolohn bis Juni 2004 und den voraussichtlichen Brutto-
lohn von Juli bis Dezember 2004 angeben.
Ohje muss mir auch bald Antrag besorgen!
LG Jessy 34. SW

Berichtigung! Sorry

Hab mich total geirrt, sorry!
Hab mich grad nochmal schlau gemacht im Netz, und du hast
recht, das 1. Jahr wird mit dem Bruttogehalt des Vorjahres
berechnet und das 2. Jahr dann erst das Jahr der Geburt.
Ohje, jetzt bin ich am Ende! Habe die ganze Zeit gedacht,
wir kriegen auf jeden Fall ein Jahr lang das volle
Erziehungsgeld. Aber da hab ich mich gewaltig getäuscht!
Habe auch gerade die Angaben von meinem Partner eingegeben.
Wir bekommen nur die ersten 6 Monate. Oh Mann, ich weiß
jetzt überhaupt nicht mehr, wie wir das schaffen sollen,
da ich seit meiner Schwangerschaft keinen Arbeitsplatz mehr
habe!
Jessy

Re: Bundeserziehungsgeld

erziehungsgeld: gehalt partner vom Vorjahr, deins von diesem jahr. wenn du dir die elternzeit teilst, gibst du das an, was du in dem zeitraum 2004 noch verdienen würdest.(also natürlich nur wenn du 2004wieder arbeitest) sonst nix.
lg katina
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