Brauch mal eure Hilfe - wg. Erziehungsgeldantrag..
Ich bin eigentlich aus dem Nachfolgeforum (Juli-August) und habe kürzlich entbunden. Nun habe ich von der Stadt den Antrag auf Erziehungsgeld zugeschickt bekommen. Da das ja der Erstantrag für das Kind ist, ist das Einkommen des Kalenderjahres vor der Geburt entscheidend.
Was bitte versteht man unter Kalenderjahr vor der Geburt *aufdemSchlauchsteh*? Mein Sohn wurde am 7.7.04 geboren. Wollen die das Einkommen von 7.7.02 -7.7.03 wissen, das Einkommen von 1.1.03-1.1.04 oder das Einkommen vom 7.7.03 - 7.7.04? Im Jugendamt hab ich mehrmals schon angerufen, da meldet sich telefonisch keiner - sprich es geht keiner rann...Nachmittags schaffe ich nicht, dort anzurufen, da ich noch 2 kl. Kinder habe...
Lieben Dank für Eure Hilfe
Eva
Re: Brauch mal eure Hilfe - wg. Erziehungsgeldantrag..
Ich würde mal sagen, daß es einfach das Jahr 2003 ist. Du kannst da ja auch den Steuerbescheid bzw. Kopie davon mitschicken, wegen dem Einkommen. Und das ist ja auch das "Kalender"jahr 1.1. bis 31.12.
LG jana
Re: Brauch mal eure Hilfe - wg. Erziehungsgeldantrag..
es ist der Steuerbescheid vom letzten Jahr( 2003) gemeint. Ich habe nur
den meines Mannes beifügen müssen, da ich sowieso jetzt zu Hause
bleibe( Erziehungszeit) und wenn überhaupt nur einen Minijob mache
und der zählt dann nicht. Hinten auf einem der Blätter stehen
Telefonnummern( bei mir jedenfalls). Da kannst Du versuchen Hilfe zu
bekommen. ich habe auch mehrmals angerufen. Solltes Du schon ein
Kind haben, mußt Du Zb auch von der Kindergeldkassse eine
Bescheinigung beifügen über welche Kinder die Kindergeld zahlen. Fand
den Antrag auch ätzend. Hat bei mir auch nur 8 Tage gedauert bis ich
den schriftlichen Bescheid über Zahöung von Erziehungsgeld bekam;-)
Das war natürlich unerwartet schnell.
glg, Malati und Hannah 12w
Re: Brauch mal eure Hilfe - wg. Erziehungsgeldantrag..
wenn sich euer einkommen in dem jetztigen jahr verringert hat, würde ich den zeitraum 07.07.03-07.07.04 nehmen. das müssten die auf der stelle auch so annehmen.
ich hätte es auch so gemacht, da ich in der schwangerschaftszeit, sprich 1 jahr, einbussen vom geld her hatte.
liebe grüße
sandra
PS: noch alles gute von mir liebe eva, haben ja lange nichts voneinander gehört
letztes Jahr gemeint
gerade heute habe ich auch meinen Antrag ausgefüllt und dabei mehrmals bei der EZG-Stelle angerufen. Also die Einkommensfrage bezieht sich auf das letzte Jahr, vom 01.01.2003 bis 31.12.2003. Wenn Du allerdings dieses Jahr nicht mehr arbeiten gehst, wird bei Dir nix mehr eingetragen. Als Nachweis mußt Du die Lohnsteuerkarte in Kopie mitschicken und, wenn schon vorhanden, des Steuerbescheid für 2003. Wenn dieser noch nicht vorliegt mußt Du 2002 mitschicken. Warum, keine Ahnung.
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