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Behördengänge nach der Geburt?

Man liest immer wieder, dass nach der Geburt diverse Behördengänge anstehen (anmelden des Kindes etc.).
Kennt jemand eine Seite im Netz oder so, wo aufgelistet wird, was alles zu tun ist?
Danke!
Bisherige Antworten

Re: Teil 1

Hallo :-)
hier die Infos:
? Standesamt: Zuständig ist das Amt am Geburtsort des Kindes. Zur Anmeldung (innerhalb von sieben Tagen nach der Geburt) unbedingt die Geburtsbescheinigung des Krankenhauses mitbringen! Verheiratete Eltern mit verschiedenen Nachnamen müssen sich bei der Anmeldung sofort auf den Familiennamen festlegen. Auf den oder die Vornamen sollten sie sich innerhalb einer Woche einigen. Eine Frist ist jedoch nicht vorgeschrieben, wie auch die Zahl der Vornamen nicht beschränkt ist. Das Standesamt stellt die Geburtsurkunde aus, von der man Abschriften für Krankenkasse, Versicherungen, Finanzamt, Kindergeld- und Erziehungsgeld-Stelle sowie den Arbeitgeber braucht.

Re: Teil 2

? Einwohnermeldeamt: Fürs Baby einen Kinderpass beantragen oder es in den Pass von Mutter und/oder Vater eintragen lassen. Steuerkarte ändern lassen. Der Kinderfreibetrag muss eingetragen werden, bei Alleinerziehenden ändert sich die Steuerklasse.
? Arbeitgeber: Lohnsteuerkarte anfordern (braucht man fürs Einwohnermeldeamt). In der Personalabteilung fragen: Gibt es zur Geburt Extra-Urlaub? ,
? Arbeitsamt: Dort ist die Kindergeldstelle, bei der man das Kindergeld beantragt.
? Erziehungsgeld-Stelle: Je nach Bundesland sind unterschiedliche Behörden zuständig. (bei uns Jugendamt-RLP)
? Sozialamt, Wohngeldstelle, Arbeitsamt: Mit der Geburt eines Kindes können Eltern weitere staatliche finanzielle Leistungen bekommen, z. B. Wohngeld, höhere Sozialhilfe oder Arbeitslosenhilfe.
Einen Ausweis hat unser Kleiner auch noch nicht, das hat auch noch Zeit und bei uns im KH melden die die Babys automatisch dem Standesamt, frag einfach mal bei euch nach!
VG
Sandra

Re: Teil 2

Entweder hab ich es überlesen, oder Du hast es vergessen:
* Anmeldung bei der Krankenkasse!!
* ggfs. Beihilfeantrag für Erstausstattung bei Beschäftigten im öffentlichen Dienst (Angestellte/Beamte)
LG Mel

Re: Teil 2

Hi Mel,
steht in Teil 1 ganz unten, aber egal, doppelt gemoppelt hält besser :-))
LG
Sandra

Re: Teil 2

Ups, stimmt. Sorry fürs Klugscheissen ;-)
LG Mel

Vielen Dank...

...euch beiden, das ist ja die perfekte Auskunft!
Ich habe nämlich im Moment etwas genug vom Behördenkram und so erspare ich mir doch einige Erkundungstelefonate! Super nett von euch!
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