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Befristeter Arbeitsvertrag! Kündigungsschutz???

Hallo Ihr Lieben,
gestern war nun der langersehnte Termin beim FA. Leider hat uns ein Krümelchen verlassen, aber den Zwillingen geht es gut und die Herzen schlagen *freu ganz dolle*. Der werdende Papi durfte mit gucken und war auch supi glücklich... Blöd nur, dass ich arg zurückgestuft worden bin (6+2 *och manno*), kann es doch nicht abwarten...
Meine Ärztin fragte mich dann nach Arbeit und ich musste ihr sagen, dass mein Vertrag befristete ist bis Ende diesen Jahres und evtl. im Februar eine Verlängerung drin wäre (aber sicher nur, wenn keiner erfährt, dass ich schwanger bin). Sie meinte dann, ob der Kündigungsschutz nicht auch bei befristeten Verträgen bestehen würde. Ich weiss zwar, dass es unlogisch wäre, aber vielleicht gibt es ja doch 'ne Chance...
Kennt sich jemand von Euch mit Arbeitsrecht aus oder kann mir einen anderen Tipp geben? Ich wäre Euch sehr dankbar, weil mir das wirklich Kopfzerbrechen bereitet.
Ganz liebe Grüße,
Lemira + 2 Krümel
Ach so: noch ein anderer Tipp: die FA meinte, bevor ich in die Wochen Krankschreibung kommen würde und Geldeinbußen hätte, würde sie mir statt einer Krankschreibung ein Arbeitsverbot erteilen. In dem Falle müsste der Arbeitgeber weiterhin Gehalt zahlen (bin ja auch nicht krank!). Ist zwar ganz schön mies dem Arbeitgeber gegenüber, aber im öffentlichen Dienst dürfte das persönlich niemanden stören...
Bisherige Antworten

Re: Befristeter Arbeitsvertrag! Kündigungsschutz???

Hallo Lemira,
Du hast Recht, es gibt keinen Kuendigungsschutz bei befristeten Arbeitsvertraegen. Der Vertrag wuerde dann zum Ende des Jahres auslaufen:(((
Die einzige Moeglichkeit waere wirklich die SS bis zum eventl. Verlaengerungstermin bzw. Festanstellung geheim zu halten ist rechtlich uebrigens einwandfrei. Vorrausgesetzt, Du kannst die SS mit Zwillis so lange verbergen, und hast keine moralischen Bedenken.
GLG Rebeka

Re: Befristeter Arbeitsvertrag! Kündigungsschutz???

Hallo lemira, muss dir leider sagen, dass es keinen Kündigungsschutz bei befristeten Verträgen gibt, der Vertrag läuft einfach zum 31.12. aus. Es sind ja nur noch ein paar Wochen bis zum Ende des Jahres. Ich würde erst einmal Stillschweigen bewahren. Evtl. bietet man dir ja die nächsten Wochen den Anschlussvertrag an. Ich habe des auch erst nach 12 Wochen mitgeteilt. Hatte das selbe Problem, bin nur schon in der 15. SSW und bis zum Ende des Jahres konnte ich es nicht mehr verschweigen. Also zu Ende des Jahres arbeitslos. Ironie des Schicksals, ich arbeite derzeit beim Arbeitsamt als Vermittlerin. LG Daniela

Re: Befristeter Arbeitsvertrag! Kündigungsschutz???

Hi lemira,
bei uns (bin ich eigentlich das einzige Männlein, das hier mitliest? *g*) war's - fast - so wie bei Dir, der Vertrag von meinem Schatz (12+3 übrigens) läuft bis Ende Februar, der Mutterschutz beginnt am 11.4. . Dass sie keinen Anschlussvertrag mehr kriegen würde war uns gleich klar.
Was aber (vielleicht auch für Dich) wichtig ist: Die Dame von der Krankenkasse meinte, sie müsse einen Arbeitsvertrag bis mindestens zum Tag des Beginns des Mutterschutzes haben, um von der Krankenkasse für die kommenden 14 Wochen Anspruch auf Mutterschaftsgeld zu haben! Und das ist ja dann ein ganzer Batzen, dreieinhalb Monatsgehälter!
Meine Frau hat nun tatsächlich von ihrem Arbeitgeber (ein kirchlicher Kindergarten, also auch praktisch öffentlicher Dienst) einen Vertrag bis einschl. 12.4. erhalten! Denen ist's ja egal ob sie zum 1.3. oder zum 13.4. ne neue Kraft suchen müssen, und uns hilft's ungemein weiter! Vielleicht kannst ja auch Du da was aushandeln...
Ich wünsch Dir viel Glück, und auch wenn man dank dem Geld richtig Sorgen haben kann, denk dran, dass es jetzt noch Wichtigeres gibt!!! toitoitoi
Liebe Grüße aus Bayern
:-) Schlawumpl

Re: Befristeter Arbeitsvertrag! Kündigungsschutz???

Hallo Lemira,
beim Beschäftigungsverbot behälst Du auch Deinen vollen Urlaubsanspruch. Es ist in jedem Fall besser als die Krankschreibung.
Im Mutterschutzgesetz gibt es eine Mitteilungspflicht, d.h. Du sollst es Deinem AG mitteilen, sobald es Dir bekannt ist.
Rein gefühlsmäßig würde ich sagen, daß die Vertragsverlängerung anfechtbar wäre, weil Du Deiner Mitteilungspflicht nicht nachgekommen bist.
Falls der Kindsvater einen anderen Arbeitgeber hat, kann er sich dort vielleicht beim Betriebsrat erkundigen oder Du bittest eine sehr gute Freundin darum.
LG
Claudia

Re: Befristeter Arbeitsvertrag! Kündigungsschutz???

Hallo Claudia,
Du hast schon Recht, das es Man den Arbeitgeber informieren "soll", aber nicht muss. Also rein theoretisch muss man gar nichts sagen.
Anfechtbar ist somit die Vertragsverlaengerung auch nicht. Selbst auf die Frage ob man schwanger ist oder nicht braucht man nicht wahrheitsgemaess zu antworten!
Allerdings finde ich dies moralisch fraglich. Eventl. moechte man ja nach dem Mutterschutz dort nochmal anfangen. Mit der Wahrheit hat man sicherlich bessere Chancen. Und ob die Restarbeitszeit bei so spaeter Offenbarung noch angenehm ist, wage ich zu bezweifeln.
GLG Rebeka

Re: Befristeter Arbeitsvertrag! Kündigungsschutz???

Hallo Rebeka,
wenn man dem AG nichts sagt, kann man die Mutterschutzbestimmungen auch nicht in Anspruch nehmen. Geld hin- oder her, der Schutz der Schwangerschaft wäre mir letztlich wichtiger und Zwilli-SS sind ja noch eine Nummer heftiger als eine normale SS. Spätestens mit einem BV käme das sowieso raus und wenn man ständig krank geschrieben, verlängert ein normaler AG ja auch nicht so ohne weiteres.
Mir war mein ewiges BV auch schon peinlich und wenn ich an meinen noch stehenden Urlaubs- und Gleitzeitanspruch denke, wird mir schlecht.
LG
Claudia

Re: Befristeter Arbeitsvertrag! Kündigungsschutz???

Hallo Claudia,
hast ja Recht. Ich meinte damit auch nur, dass man zu nichts verpflichtet ist:)))
Ich wuerde es auch sagen. Allein schon weil ich es gar nicht fuer mich behalten koennte:))))
Alles Liebe fuer Euch und Eure Kleinen!
GLG Rebeka

Re: Befristeter Arbeitsvertrag! Kündigungsschutz???

Hallo Lemira,
wie ja schon geschrieben wurde, besteht auch bei einer Schwangerschaft kein Anspruch auf Weiterbeschäftigung.
Mein Arbeitsvertrag läuft auch zum 31.12.03 aus (auch öffentlicher Dienst).
Von meiner Schwangerschaft habe ich meiner Chefin in der 10. Woche erzählt. Und zwar in der Hoffnung auf eine Verlängerung, weil ich wusste, dass sie bestimmt möchte, dass ich meine Arbeiten noch abschließe. So war es dann auch, ich bekomme eine Vertragsverlängerung. Sie hofft auch, dass ich so bald wie möglich wieder arbeite. Ich habe schon 2 Kinder (auch Zwillinge, geb. 7.8.2001), die in der Krippe sind und dort kommt das dritte dann auch hin (so bald wir dort einen Platz bekommen).
Soll heißen, Ehrlichkeit ist in dem Fall besser. Zudem könntest du ja auch versuchen eine bestimmte Vertragslänge auszuhandeln. Und vielleicht möchtest du ja auch mal wieder zu deinem Arbeitgeber zurück (falls es vertraglich passt). Und wenn nicht, dann ist es sowieso egal, ob du was von deiner Schwangerschaft erzählst.
Außerdem denke ich, ist es sehr schwierig eine Zwillingsschwangerschaft zu verbergen (war zu Beginn 6 Wochen lang krankgeschrieben).
Also ich drücke dir die Daumen!
Liebe Grüße
Sandarine
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