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BRAUCHE HILFE BEI DER FORMULIERUNG...

Hallo, brauche dringend Hilfe bei der Formulierung der Elternzeit. Bin echt eine Niete in sowas. Ich möchte gerne Elternzeit bis zum 31.12.2005 beantragen. Jedoch während dieser Zeit als Aushilfe bei meinem AG beschäftigt sein.
Vielen Dank schon mal
MELANIE
Bisherige Antworten

Re: BRAUCHE HILFE BEI DER FORMULIERUNG...

Wie wär's mit:
"Hiermit beantrage ich, melanie xyz, wohnhaft in..., beschäftigt bei... Elternzeit bis zum.... Während dieser Zeit werde ich bei meinem AG während xy Stunden pro Woche für ein monatliches Arbeitsentgelt in Höhe von...geringfügig beschäftigt werden?????
Steht mir auch noch bevor.
GLG Carolin, ET- 10

Re: BRAUCHE HILFE BEI DER FORMULIERUNG...

...ich hatte damals die geringfügige Beschäftigung gar nicht in dem Antrag auf Erziehungszeit mit aufgeführt...??!!
Muß man das jetzt machen? Denn ich gehe auch anschließend wieder ein bischen arbeiten...??
LG katja ET-6

Re: BRAUCHE HILFE BEI DER FORMULIERUNG...

Hallo Katja!
Wenn man sich auf sein gesetzliches Recht bezieht muss/ sollte man es direkt mit in den Antrag schreiben. Und das auch möglichst detailliert. Aber das gesetzliche Recht hat man ja auch erst seit Anfang 2004,..., ist also sozusagen neu! :-) Mir wurde auch so vom Arbeitgeber geraten das zu tun (großer Betrieb), damit man mich in den Personalplanungen möglichst früh wieder berücksichtigen kann. Ist sicherlich auch einfach ne Frage, wie man sich mit dem Arbeitgeber versteht! :-)
Liebe Grüße!
Anja

Re: BRAUCHE HILFE BEI DER FORMULIERUNG...

Hallo Melanie,
mein Antrag auf Elternzeit inklusive Teilzeit sieht folgendermaßen aus:
"Sehr geehrter Herr XXX,
hiermit beantrage ich Elternzeit vom XX.XX.04 bis zum XX.XX.06.
In Bezug auf das Bundeserziehungsgeldgesetz, zweiter Abschnitt, § 15, beantrage ich eine Teilzeittätigkeit während meiner Elternzeit an der YYYY. Diese Teilzeittätigkeit im Rahmen der Elternzeit soll am 01.Januar 2005 beginnen und am XX.06.06 Enden. Die Arbeitszeit im Zeitraum vom 01. Januar bis zum 30. September 2005 soll 17 Stunden pro Woche betragen, die Arbeitszeit ab dem 01. Oktober 2005 bis zum XX.06.06 soll 26 Stunden pro Woche betragen.
Meine gewünschte Verteilung der Wochenarbeitszeit ist folgende:
? 17 Stunden an 2 ganzen Tagen pro Woche
? 26 Stunden an 4 ganzen Tagen pro Woche
Mit freundlichen Grüßen"
Meiner Meinung nach ist bei diesem Antrag alles abgedeckt, was man reinschreiben soll.
2001 hatte ich in Bezug auf das selbe Gesetz auch eine Teilzeittätigkeit während der Elternzeit beantragt. Hierbei ließ ich mit Absicht das Ende der Teilzeittätigkeit offen (ich wollte mich hier nicht festlegen). Aber mein Arbeitgeber hat es natürlich gemerkt und mich aufgefordert, dieses nachzureichen.
Was ich damit sagen will, ist, dass auch ein nicht vollständiger Antrag genehmigt werden kann, wenn man denn dann die noch fehlnden Informationen nachreicht.
LG
Judie
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