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Arbeiten während Mutterschutz ???

Hallo,
während der 6 Wochen Mutterschutz VOR der Geburt darf man ja selbst entscheiden, ob man arbeitet oder nicht.
Nun hat mir jemand gesagt, wenn man arbeiten würde, hätte man keinen Anspruch auf das Mutterschaftsgeld der Krankenkasse. Kennt sich hier jemand aus? Das sind glaube ich eh nur 13 ?, den Rest zahlt der AG, oder?
Viele Grüße
Sandra
Bisherige Antworten

Re: Arbeiten während Mutterschutz ???

Hallo Sandra,
mit dem Mutterschaftgeld kenne ich mich leider nicht aus, aber ich darf bespielsweise nicht in den 6 Wochen vor der Geburt arbeiten..obwohl ich nur im Büro sitze. Der Arbeitgeber kann das auch ablehnen (ich würde bei deinem AG sicherheitshalber mal nachfragen, oder hast das schon geklärt)...das hat er auch bei meiner 1.Schwangerschaft gemacht..und jetzt ists wieder so..man sagt mir, sie wollen kein Risko eingehen, daß werdende Mamis fast unterm Schreibtisch die Kinder bekommen.Im nachhinein kann ich auch nur sagen: ich war froh, daß sie es nicht genehmigt hatten, denn es ist schön, auch wenn man gerne arbeitet, frei zu haben. Und das Nettogehalt bekommst du sowieso auf dein Konto, egal ob du arbeitest oder nicht....macht also finanziell keinen Unterschied....Viele Grüße und frohes Weiterkugeln Birgit 29SSW

Re: Arbeiten während Mutterschutz ???

Hallo Sandra, soweit ich weiß, gilt in den 6 Wochen VOR der Geburt ein absolutes Beschäftigungsverbot. Wenn was passiert, muss der AG alleine haften. Das riskieren die wenigsten AG. Wenn Du gesetzlich krankenversichert bist, bekommst Du - sofern Du den Mutterschutz auch in Anspruch nimmst - 13 Euro am Tag. Wenn Du arbeitest, zahlt natürlich der AG alles.
LG
Elke

Re: Arbeiten während Mutterschutz ???

die sechs wochen VOR der entbindung KANNST du arbeiten, wenn du willst. die acht wochen NACH der entbindung DARFST DU NICHT ARBEITEN.
so ist mein wissensstand. war zumindest 2001 so. wird aber jetzt auch noch so sein.
bin eh selbständig, da fragt leider keiner...
gebe doch mal den suchbegriff mutterschutz in einer suchmaschine ein...
LG, kati

Re: Arbeiten während Mutterschutz ???

hallo Sandra, schleich mich mal ein. Habe meine kleine Franziska bereits im Mai 2003 bekommen. Die 6 Wochen davor habe ich gearbeitet und auch die 13EUR Mutterschaftsgeld bekommen. Die 8 Wochen danach DARFST DU NICHT arbeiten (ist gesetzlich verboten). Wirst du aber auch kaum wollen - denn dann gibt es was viel wichtigeres in deinem Leben. Habe mich damals extra bei der Berufsgenossenschaft erkundigt. In den 6 Wochen davor bist du ganz normal weiter unfallversichert auch für den Arbeitsweg etc. Hoffe konnte Dir weiterhelfen LG Doreen
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