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Anwältinnen oder Leute mit Kentnissen in Wohnrecht

Gibts hier jemanden, der sich mit Wohnrecht auskennt???
Ist eine Mietvertragsklausel rechtmäßig, wenn sie besagt, dass man eine bestimmte Zeit in der gemieteten Wohnung leben muß??? Wie ist das bei einer Trennung der Mieter?
Mein Mann und ich haben uns getrennt, nun steht halt im Mietvertrag, dass das Mietverhältnis frühestens zum 30.07.06 gekündigt werden darf. Geht das so? Und wie sieht es halt aus, wenn die Mieter sich getrennt haben?
Hoffe, mir kann hier jemand weiterhelfen?!
Danke!!!
LG, Julie mit Mailin *10.12.02 und Eleni *11.05.04
Bisherige Antworten

Re: Anwältinnen oder Leute mit Kentnissen in Wohnr

Hallo, ich bin zwar kein Experte, aber so weit ich weiss, gibt es diese Klausel, damit die Wohnung für eine bestimmte Zeit auch vermietet ist. Wenn du früher raus willst, könntest du ja versuchen, selber einen Nachmieter zu stellen. Das müsstest du halt vorher mit dem Vermieter besprechen. lg. Andie

Re: Anwältinnen oder Leute mit Kentnissen in Wohnr

Hi mein mann ist anwalt...
Bei Zeitmietverträgen sieht es schlecht aus für euch.
Wenn keine Klausel drin ist, dass ihr vorzeitig mit einer bestimmten Frist kündigen könnt, kommt ihr da nicht raus..
Ihr könnt höchstens einen Nachmieter stellen..
LG
Susy
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