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2. Posting-Versuch, w/Mutterschaftsgeld

Hallo,
mein Posting ging am Freitag abend wohl unter!?
Daher zweiter Versuch - finde im Netz leider nichts dazu.
Ich habe Fragen zur Höhe des Mutterschaftsgeldes:
1. Das Mutterschaftsgeld errechnet sich ja aus den letzten drei Nettogehältern, von 13 Euro pro Tag die Kasse zahlt und der Rest wird vom Arbeitgeber draufgelegt, oder?
2. Was ist jetzt, wenn man die drei letzten Monate vorm Mutterschutz wegen Krankenschein
a) gar nicht gearbeitet hat wegen Krankenschein und nur Krankengeld bekommen hat (weil schon länger als 6 Wochen krank)?
b)teilweise arbeiten war und daher teilweise Krankengeld bezogen (weil schon länger als 6 Wochen krank) und teilweise Gehalt bekommen hat..
Wonach richtet das Mutterschaftsgeld sich dann?? Der Arbeitgeber hat dann doch gar nichts/ weniger als das normale Netto bezahlt...
Danke Euch schonmal
LG
Andrea
Bisherige Antworten

Re: 2. Posting-Versuch, w/Mutterschaftsgeld

hallo andrea,
kann dir da leider auch nix zu sagen, aber es gibt ein extra forum bzgl. erziehungsgeld, mutterschutzgeld etc..vielleicht fragst du da mal nach?
lg
silke

schwierige Frage...

...da das ein Ausnahmefall ist. Normalerweise richtet sich das Geld tatsächlich nach dem Nettogehalt. Es lohnt sich z.B,. die Steuerklasse zu wechseln (bei Verheirateten möglich), weil exakt das Nettogehalt herangezogen wird. Ich gehe aber davon aus, daß man Dein normales Nettogehalt nehmen wird. Bescheid weiß in diesem Fall auch Deine Krankenkasse, ruf doch dort einfach mal an.
Grüße
Elke

Re: 2. Posting-Versuch, w/Mutterschaftsgeld

Hi Andrea!
Hoffe, ich kann Dir etwas weiterhelfen:
zu 1.: Hast Du korrekt festgestellt.
zu 2.: Hab gerade mal im MuSchuG gelesen. Wenn ich das richtig interpretiere, werden die letzten 3 abgerechneten Lohnabrechnungszeiträume vor Beginn der Schutzfrist zu Grunde gelegt. D.h. da wo Du das letzte Mal "normales" Gehalt bekommen hast. (vgl. §14 Abs. 1 Satz 2 MuSchuG: Das durchschnittliche kalendertägliche Arbeitsentgelt ist aus den letzten drei abgerechneten Kalendermonaten, bei wöchentlicher Abrechnung aus den letzten dreizehn abgerechneten Wochen vor Beginn der Schutzfrist nach § 3 Abs. 2 zu berechnen.) Gerechterweise dürfte das Krankengeld gar nicht zugrunde gelegt werden, da das ja eine absolute Benachteiligung wäre. Trifft der Fall den auf Dich zu, d.h. bist Du krankgeschrieben? Wenn ja, würde ich mit Deinem FA sprechen, ob die Arbeitsunfähigkeit nicht in ein Beschäftigungsverbot umgewandelt werden kann, da Du dann ja volles Gehalt bekommst.
Wenn noch was ist, meld Dich einfach.
GGLG,
Tanja
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