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wer zahlt ...

Da ich bis vor der Geburt meines Sohnes im Familiengericht gearbeitet habe und u.a. auch Vaterschaftsklagen verfassen musste, kann ich Dir hoffentlich ein bißchen weiterhelfen.
Grundsätzlich besteht für diese Verfahren keine Anwaltspflicht. Ein Anwalt ist auch nicht erforderlich, da es ja nicht darum geht, den Richter durch gute Argumente und Beweise zu überzeugen, sondern der Richter stützt sein Urteil ausschließlich auf das genetische Gutachten des Sachverständigen, in dem die Vaterschaft eben als erwiesen oder als ausgeschlossen festgestellt wird.
Du kannst die Anfechtungsklage an der Rechtsantragstelle des Amtsgerichts aufnehmen lassen und gleichzeitig Prozeßkostenhilfe beantragen. Wird die Prozeßkostenhilfe bewilligt, so übernimmt die Staatskasse die Kosten, die Du zu tragen hättest.
Meistens werden die Kosten des Rechtsstreits gegeneinander aufgehoben, das heißt die Gerichtskosten (darunter fallen auch die Kosten des Gutachtens) werden von den Parteien je zur Hälfte getragen und jeder hat die Kosten für seinen Anwalt selbst zu tragen. Sollte Dir also Prozeßkostenhilfe nicht bewilligt werden, hättest Du ohne Anwalt "nur" die Gerichtskosten zur Hälfte zu tragen. Nur deshalb in Gänsefüßchen, weil das Gutachten ziemlich viel kostet (etwa 1000,00 ?).
Ich hoffe, ich habe Dich nicht zu sehr verwirrt. Aber falls Du noch Fragen hast, kannst Du Dich gerne an mich wenden.
LG Sabine
Bisherige Antworten

danke, hab dir noch gemailt o.T. mlg

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