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rechtliche frage wegen ebay

hallo,
ich hab mal ne frage wegen ebay. habe im moment meinen halben hausstand bei ebay eingestellt, ca. 300 sachen. da kommt ja dann schon ein schöner betrag rum... teilweise sind es auch neue sachen zb. anziehsachen, die ich naima nicht angezogen habe, weil sie nicht zur richtigen zeit passten oder mir nicht so gut gefielen. darf ich unbegrenzt geld einnehmen? finanzamttechnisch? und neue sachen, an denen ich evtl. gewinn mache, darf ich das überhaupt?
LG Sarah
Bisherige Antworten

Re: rechtliche frage wegen ebay

Hi Sarah, also, mein Steuerberater hta mich gefragt, ob und wieviel ich verdienen würde und ob ich über einen bestimmten Betrag käme. Da das bei mir nicht der Fall war muß ich auch nix davon angeben.
Wenn Du allerdings über diesen Betrag kommst, dann muß man das angeben. Leider weiß ich den Betrag nicht mehr. SOrry.
LG Anja

Re: rechtliche frage wegen ebay

Hallo Anja,
bei neuen sachen oder bei gebrauchten sachen?
LG Sarah

Re: rechtliche frage wegen ebay

Ich glaube, sobald man Gewinn macht. Egal ob mit gebrauchten oder neuen Waren.... Hast Du einen Steuerberater? Oder jamenden im Bekanntenkreis, der damit zu tun hat? Die wissen über solche Dinge immer ganz gut Bescheid, wobei sich ja auch fast wöchentlich da Dinge ändern, sagt mein SB immer.
LG Anja

steuerfrei, wenn...

Hi Sarah,
wow, 300 Sachen, dass Du da noch den Überblick behält!!! Bin schon mit 7 Sachen leicht überfordert: wer hat überwiesen, richtiger Betrag, zu Post laufen, Bewertungen abgeben..
also,
§ 3 EStG: unter steuerfreie Einnahmen fallen unter anderem: - Liebhaberei, - nicht steuerbare (einmalig) Einküfte , dh. wenn Du das monatlich mit Gewinnwerzielungsabsicht machst, dann mußt Du ein Gewerbe anmelden und Steuern zahlen.
§ 23 EStG: sonstige Einkünfte- Spekulationsgewinn,
könnte anwendbar sein, wird aber wegen dem hohen Aufwand bei privaten Veräußerungsgewinnen nicht gemacht (Grundstücke, Häuser, Wertpapiere und andere Wirtschaftsgüter sind davon ausgenommen, pimaldaumengrenze liegt in Höhe der Geringwertigen Wirtschaftsgüter 400?(?)/Stück, waren früher 800 DM)
lg, ines

Re: steuerfrei, wenn...

Hallo Ines,
na dann brauch ich mir ja keine sorgen machen...
geht eigentlich, ich hab das zeugs, sind ja fast alles nur klamotten und schuhe hier liegen, hier sieht es aus wie im lagerhaus... und wenn zahlung auf dem konto ist, dann verschiebe ich die emails, die bezahlt haben in eine extra postfach, pack es ein und bring es zur post. die begrüssen mich schon per handschlag...
LG Sarah

Re: rechtliche frage wegen ebay

Hier das habe ich im Forum bei Ebay gefunden. Weiß aber nicht ob es 100% stimmt. Klingt aber logisch:
"Jedem erwachsenen Menschen, muss doch klar sein, wenn er Waren verkauft, egal ob Neu oder Alt, mit der Absicht Gewinn zu erzielen, muss ein Gewerbe angemeldet werden !"
Grundsätzlich gilt eine Gewerbepflicht jedoch nur, wenn man sich Ware anschafft um sie mit Gewinn zu veräußern, bzw. bei Dienstleistungen. Einmalige Speicherentrümpelungen, Hobbyaufgabe u.ä. sind nicht Gewerbepflichtig. Dabei darf auch ein Gewinn erzielt werden."
LG Anja

Danke!! Jetzt kann ich beruhigt schlafen. LG Sarah

Re: Danke!! Jetzt kann ich beruhigt schlafen. LG Sarah

Waaaaas? Jetzt gehst Du schon schlafen? *lach*
:-) Anja

Re: Danke!! Jetzt kann ich beruhigt schlafen. LG Sarah

nicht wirklich... *ggg* dachte da eher so an heute abend...
LG Sarah
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