blöde Krankenkassen *tob*
Re: blöde Krankenkassen *tob*
das ist ja wohl echt der Hammer. Bei welcher KK bist Du denn? Ich hab Dir ja gepostet, dass mein Mann eben auch daheim war (2 Wochen) und für diese Zeit hatten wir eben die Kosten einer Haushaltshilfe zurückerstattet bekommen.
Ich würde da nochmal nachfassen, ggfls. an ne höhere Person wenden, denn das kann es doch nicht sein, oder? Lass Dich da ja nicht abwimmeln!
GLG Tina&Fabian
Re: blöde Krankenkassen *tob*
lass dir von deinem Arzt bestätigen, dass du nicht einsatzfähig bist und eine Haushaltshilfe brauchst - normalerweise bekommt man die ja bereits bei Durchfall oder z. B. bei einer Nasennebenhöhlenentzündung (die Fälle hatte ich jedenfalls schon - und da konnte mein Mann frei nehmen und bekam einen Großteil des Gehalts von meiner KK erstattet). Da würde ich auch nochmal Rabatz machen, denn das kann doch nicht angehen!!!
GlG Simone
Re: blöde Krankenkassen *tob*
Ich kann nur sagen die Krankenkasse kann
Da können wir uns zusammentun....
P.S. ich hatte sogar 2ärztl Attest !
kann nichts selbst bezahlen
Re: kann nichts selbst bezahlen
Re: kann nichts selbst bezahlen
Re: blöde Krankenkassen *tob*
das ist ja ein Mist! Falls Du nicht durchkommst mit der HH-Hilfe, fielen mir dazu zwei Sachen ein: vielleicht kannst Du versuchen, daß Dich jemand stationär operiert... oder Du könntest vielleicht für die Krankenzeit zu Verwandten oder Freunden ziehen, die Dir behilflich sein könnten?
Gruß sixfrites
Kenn mich 0 aus...
lg Serena
Re: blöde Krankenkassen *tob*
ist ja echt ein Ding,
ich hatte eine Haushaltshilfe nach einer Weisheitszahn OP und da war mein "Großer"auch bereits 2 Jahre alt.
War überhaupt kein Problem.
Bleib auf jedenfall hartnäckig.
LG Kerstin
Re: blöde Krankenkassen *tob*
bei Krankenkassen kenne ich mich leider auch nicht aus. Kann Dein Mann nicht Urlaub nehmen? Ich weiß ist eine blöde Frage, aber bevor gar nichts geht!
Oder habt Ihr einen flexiblen KiA, auf die Krankheit Eurer Tochter kann er bis zu zehn Tage krankfeiern (ich weiß Anna ist ja nicht krank *g*).
Ansonsten wende Dich doch mal an das Jugendamt und berufe Dich auf § 20 KJHG, Versorgung von Kindern in Notsituationen, manchmal lässt sich da was Regeln, aber leider gibt keine Behörde gerne Geld aus.
So weit erstmal von mir. Drücke Dir die Daumen das sich alles noch klärt! LG Elke
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