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Zuzahlung bei Geburt??

Hallo,
ist es üblich bei einer geburt daß man dem Krankenhaus eine Zuzahlung leisten muß? Wer weiß das? Oder hat auch vor kurzem entbunden?
Danke und Gruß esther
Bisherige Antworten

Re: Zuzahlung bei Geburt??

Hallo.
Soviel ich weiß muß man nix zahlen.
LG Silke

Re: Zuzahlung bei Geburt??

Hallo,
bei einem "üblichen" Aufenthalt brauchst Du nichts zuzahlen (eine Zuzahlung wird erst fällig, wenn sich der Krankenhausaufenthalt aus anderen Gründen verklängert)! Stand gestern auf jeden Fall so bei meiner FA.
Gruß Simon

Re: Zuzahlung bei Geburt??

Hallo Esther!
Ich hab bei der Geburt nix zuzahlen müssen.
Liebe Grüsse Vanilla&Justin Maurice (5W+6T)

Re: Zuzahlung bei Geburt??

Meine Krankenkasse übernimmt auch alles.Aber die hätten Dir doch was gesagt,wenn Du was zuzahlen müßtest.Oder meinst Du nicht.Soweit ich das erklärt bekommen habe bezahlt die Krankenkasse alles,was dazu gehört,außer natürlich,wenn man Sonderwünsche hat.Das einzige was wir bezahlen müssen sind 7? für die Anmeldung beim Standesamt.Das brauchen wir nicht,daß macht das Krankenhaus.Und das sind auch nur die Urkundengebühren,die man sowieso zahlen muß.
LG MAike 37+1

Re: Zuzahlung bei Geburt??

ich war vor kurzem im Krankenhaus für eine manuelle Drehung des Kindes und mußte für die eine Nacht bzw. 2 Tage zuzahlen. Allerdings stand unten auf der Rechnung des Krankenhauses ein Zusatz, dass man bei Entbindung von den Zuzahlungen befreit ist. Vor 3 Jahren jedoch mußte ich noch was zahlen. Ich kann dir nicht wirklich weiterhelfen, weil ich selbst verwirrt bin, aber ich denke, dass der Hinweis auf der letzten Rechnung schon stimmen wird. Sonst wäre er ja nicht drauf.
Tschüß
Michaela

Re: Zuzahlung bei Geburt??

Ich glaube irgendwo gelesen zu haben, dass der KH Aufenthalt bei der Entbindung bis 6 Tage frei ist. Ab 6. Tag muß zugezahlt werden.
Mona

*auchnochtextdazuschreib*

"Der Gesetzgeber hat festgelegt, daß alle Versicherten, die
das 18. Lebensjahr vollendet haben, eine Zuzahlung zur
stationären Behandlung zu leisten haben. Diese Zuzahlung
beträgt ab 2001 (bundeseinheitlich) 17 DM (ab 2002 9 Euro)
je Kalenderjahr und ist auf maximal 14 Tage jährlich
begrenzt. Aufnahmetag und Entlassungstag gelten jeweils
als ein Tag und sind von der Uhrzeit unabhängig.
Zum Beispiel:
Aufnahme am 01.06.01 um 17:00 Uhr,
Entlassung am 05.06.01 um 7:00 Uhr, hier gelten 5 Tage Zuzahlung.
Eine Befreiungsmöglichkeit von dieser Zuzahlung aufgrund eines geringen Einkommens ist nicht möglich (Härtefallregelung).
Die Zuzahlungspflicht besteht nicht:
- bei Patienten bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres
- bei teilstationärer Krankenhauspflege bei Wöchnerinnen
(Entbindungsanstaltspflege)
- bis zum 6. Tag nach der Entbindung
sowie einigen weiteren Sonderfällen (Auskünfte hierzu erteilt die Klinikverwaltung, Abteilung Leistungserfassung und -abrechnung.
Wichtig: Zuzahlung bei Krankentransport
Eigenanteil von 13,00 ? pro Fahrt für ins KKH"
Fazit:
wer als Schwangere mit dem Sanka ins KKH fährt und dann
nach 2 Tagen wieder entlassen wird (falscher Alarm) zahlt
- 13 Euro Fahrtkosten
- 18 Euro Aufenthalt
Variante:
die Schwangere entbindet, dann werden nur die Fahrtkosten fällig.
LG, Ines, 37+6
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