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Wann muss Papi Elternzeit beantragen....

vielleicht weiss es von Euch jemand:
Wann muss Papi Elternzeit beantragen....
...wenn er sie gleich ab ET nehmen möchte???
Hallo Ihr Lieben,
in meinen schlauen Ratgebern steht mindestens 6 Wochen vor Geburt des Kindes, aber dieses Datum ist ja nunmal mit allergrößter Unsicherheit behaftet. Sechs Wochen vor dem errechneten ET? Aber was ist, wenn die Maus zu früh kommt?
Mehr als acht Wochen vorher ist auch Mist, weil dann kein Kündigungsschutz mehr besteht. Und ich brauche ihn wirklich gleich daheim, weil ich keinen Mutterschutz habe....
Liebe Grüße und vielen Dank
Sofie
Bisherige Antworten

Re: Wann muss Papi Elternzeit beantragen....

Hallo Sofie,
nach dem Gesetzestext (BErzGG) muss Dein Mann 6 Wochen vorher schriftlich beim Arbeitgeber verlangen, das er Elternzeit in Anspruch nehmen will und wie lange. Da der Termin unklar ist, würde ich es schon vorher schriftlich beantragen unter der Bedingung , dass die Zeit beginnt, wenn das Kind geboren wurde. Ihr könnt und solltet in dem Anschreiben den voraussichtlichen Geburtstermin angeben, damit der Arbeitgeber in etwa planen kann.
Das ganze findet ihr in § 16 Abs.1 BErzGG. Jetzt interessiert mich nur, warum Du keinen Mutterschutz hast *neugierigbin*.
Liebe Grüße
Britta (28+6)

Re: Wann muss Papi Elternzeit beantragen....

Hi Britta,
ganz einfach, ich habe keinen MuSchu, weil ich Studentin bin. Und ich habe tatsächlich 1-2 Klausurtermine um den Geburtstermin herum, aber dann habe ich erstmal drei Monate frei;-) Außerdem hätten wir die ersten drei Monate halt gerne zusammen.
Zu früh sollte Alex halt auch nicht beantragen, weil der Kündigungsschutz erst 8 Wochen vorher eintritt, heißt wenn er früher beantragt, könnte er rechtmäßig gekündigt werden...
Vielen Dank für Deine Antwort
Sofie
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