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Vaterschaft anerkennen?

Hallo!
Hat einer von Euch eine Ahnung wie das funktioniert?
Wir werden erst nach der Entbindung heiraten, aber soweit ich weiß kann man doch schon VOR der Entbindung die Vaterschaft anerkennen oder? Wo müssen wir da hin und ab wann kann man das machen? Wir haben vorhin wieder mal "Horrorgeschichten" erzählt bekommen von wegen Richter der das unterschreiben muß und so und dass das über 4 Monate dauern würde... kann ich mir gar nicht vorstellen!!!
Der Kleine soll doch eigentlich schon Papas Nachnamen bekommen! Nur weiß ich momentan auch nicht so recht wo ich mich hinwenden soll / muß! Gemeinde, Jugendamt, ... ???
Danke Euch und noch schönen alkoholfreien Fasching ;-)
Bianca (die dieses Jahr Faschingstaxi spielt *g*)
Bisherige Antworten

Re: Vaterschaft anerkennen?

Hallo Bianca,
also mein Freund und ich sind auch nicht verheiratet und er hat die Vaterschaft nach der entbindung anerkannt. Weiß leider auch nicht wie das mitvorherist :(
Niclas hat den Nachnamen seines Vaters bekommen, daß hat uns zwar damals 12 DM gekostet - aber egal.
Vaterschaftsanerkennung und Nachnamenänderung werden beim Standesamt (zumindest bei uns) gemacht. Ruf einfachmal auf dem Standesamt an.Viel Glück.
LG Melanie

Re: Vaterschaft anerkennen?

Hallo Bianca,
bei uns ist es genauso. Ich habe neulich mit meiner Hebamme darüber gesprochen. Es ist sogar besser, wenn man schon vorher die Vaterschaft anerkennt, dann steht auch gleich der Name des Vaters in der Geburtsurkunde des Kindes. Sie meinte, wir könnten jederzeit vor der Entbindung zum Jugendamt (mit Personalausweis und Geburtsurkunde), so dass mein Schatz dann die Vaterschaft anerkennen kann. Es haben dann auch beide Eltern das Sorgerecht. Selbst, wenn man nach der Hochzeit den Nachnamen des Kindes ändern möchte, soll das ganz unkompliziert gehen und auch nicht übermässig teuer sein, wie viele immer behaupten.
Ich werde mich im Mutterschutz, wenn ich zu Hause bin darum kümmern. Hoffentlich konnte ich dir helfen.
Lieben Gruss, Britta

Re: Vaterschaft anerkennen?

Hallo Bianca,
bei uns kümmern sich die KKH um den ganzen Papierkram. Wenn Du dort schon den Vater angibst und das Kind auf den Nachnamen des Vaters eintragen läßt, hast Du später weniger Theater. Das Jugendamt wird trotzdem Kontakt mit Euch aufnehmen, aber das ist ja nicht weiter schlimm und nach der Hochzeit seid Ihr es los.
LG
Claudia

Re: Vaterschaft anerkennen?

Hallo Bianca, ich komme aus Sachsen. Wir haben bereits jetzt die Vaterschaft anerkennen lassen. Bei uns war das beim Amt für Jugend und Soziales (Jugendamt). Wir sind einfach gemeinsam hingegangen und die Bearbeiterin hat mit uns gemeinsam das Formular ausgefüllt, das wir beide dann nur unterschreiben mussten, und als Kopie bekommen haben. Also nix Richter und nix 4 Mon. warten. Wenn du vorher alles regelst hat das den Vorteil, daß der Vater gleich mit auf der Geburtsurkunde steht. Du mußt dein Kind eine Woche nach der Geburt auf dem Standesamt anmelden, manchmal kommen sie sogar ins Krankenhaus. Machst du die Vaterschaftsanerkennung erst hinterher und willst die GGeburtsurkunde nochmal ändern lassen, kostet das was extra! Also ich finds schöner wenn gleich alles richtig ist. Erspart dir sicher auch ein paar Wege. Neben der Vaterschaftsanerkennung gibt es noch die sogenannte Sorgerechtserklärung für nicht Verheiratete. Haben wir aber nicht gemacht. Dieses gemeinsame Sorgerecht ist nicht kündbar!!! D.h. bis zum 18. Lebensjahr deines Kindes mußt du bei jeder Entscheidung den Kindsvater fragen, auch wenn ihr zwei gar nichts mehr voneinander wissen wollt (man weiß halt nie wies im Leben geht). Ähnlich wie du planen wir auch nach der Geburt zu heiraten. Dadurch bekommt ihr automatisch (also durch die Heirat) das gemeinsame Sorgerecht. Bei einer Scheidung wird das Sorgerecht dann gerichtlich entschieden. In der Regel liegt es schon bei der Mutter. Teil 2 folgt

Teil 2

Dann hast du anders als bei der Sorgerechtserklärung das alleinige Sorgerecht. Mir war dieser Variante dann doch lieber. Nicht das man Schlimmes denkt, aber wie gesagt man weiß halt nie. Den Nachnamen des Kindes kannst du glaub ich bis zum 3. Lebensjahr vollkommen problemlos ändern lassen. In dem Alter werden das die Krümel kaum mitbekommen, also kanns wohl auch nicht irgendwie schlimm für sie sein. So ist etwas lang geworden, aber ich hoffe jetzt weißt du Bescheid ... Liebe Grüße Doreen

Re: Teil 2

Hallo Doreen, nach der neuen Kindschaftsreform ist der Regelfall nach einer Scheidung das gemeinsame Sorgerecht, nicht das alleinige Sorgerecht der Mutter.LG Nuria

@Nuria...Kindschaftsreform???

Hallo Nuria, von dieser Kindschaftsreform habe ich ja noch gar nicht gehört. Da haben die uns beim Jugendamt wohl was Falsches erklärt? Seit wann gilt die und wo kann ich das nachlesen? LG Doreen

Re: @Nuria...Kindschaftsreform???

Hallo Doreen, die Neuregelung über das gemeinsame Sorgerecht gilt seit Juli 98. Die Eltern bekommen nach einer Scheidung automatisch das gemeinsame Sorgerecht, wenn nicht schwerwiegende Gründe dagegen sprechen. Es gibt viele Seiten im Netz, wo du das nachlesen kannst. Probiere es mal bei Eltern, die üblichen Kürzel davor und dahinter und gib dort unter Suchen "gemeinsames Sorgerecht" ein. Ich glaube da ist alles ganz gut erklärt. Hoffe ich hab dir helfen können. LG Nuria

Re: @Nuria...Kindschaftsreform???

Danke...kannst mal sehen, was die beim Jugendamt alles erzählen. Da denkt man doch die müssten sich auskennen. LG Doreen

Haben wir letzten Donnerstag alles erledigt

Hallo Bianca,
wir waren letzten Donnerstag auf dem Jugendamt und haben da die Vaterschaftsanerkennung und das gemeinsame Sorgerecht beantragt. Die Frau auf dem Jugendamt hat die Formulare gleich mit Schreibmaschine ausgefüllt und wir mussten beide unterschreiben. Bedeutet, dass wir ab jetzt alles gemeinsam entscheiden müssen und können, da wir nach der Geburt beide das Sorgerecht haben. Nur eine Anfechtung der Vaterschaftsanerkennung und des gem. Sorgerechtes kann durch einen Richter geschehen. Also wenn ihr es euch doch anders überlegt oder trennen solltet, muss das über das Amtsgericht aufgehoben bzw. verändert werden. Das heißt jetzt auch, dass das Kind in beiden Fällen erbberechtigt ist und der Vater unterhaltsverpflichtet. Sollte mir irgendwas passieren (wovon ja keiner ausgeht und hofft), bekommt dann der Vater ohne Ärger die Kleine zugesprochen. Ohne diese ganze Bürokratie hätte der Papa gar kein REcht auf die Kleine, egal ob nun Vater oder nicht. Die Sache mit dem Familiennamen läuft dann nach der Entbindung ab, da muss man dann schon im Krankenhaus sagen, wie die Kleine heißen soll und dann muss man, glaub ich, nochmal aufs Standesamt.Und das kostet dann wohl 7 Euro. Alles andere war kostenlos.
LG und alles Gute
Anja
31.SSW

Re: Vaterschaft anerkennen?

Hallo Bianka !!!
Ich weiß ja nicht, aus welchem Bundesland Du kommst, aber in Niedersachen ist ein Bekannter von mir Papa geworden und die beiden waren auch nicht Verheiratet, aber das Kind hat seinen Namen bekommen. Soll wohl ein Gesetzt geändert worden sein, das die Mutter sich aussuchen kann, welchen Nachnamen Ihr Kind bekommt. Erkundige Dich mal.
Viele Liebe Grüsse Sinja 31. SSW
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