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Urlaubsanspruch?

Hallo,
ich höre das jetzt zum ersten mal. Bekomme ich denn in den 8 Wochen Mutterschutz noch Urlaub angerechnet? Ich habe jetzt nur bis zum Mutterschutz mit dem Urlaub gerechnet.
lg Marlene
Bisherige Antworten

Re: Urlaubsanspruch?

hallo marlene,
das stimmt. der urlaub steht dir zu. mein et ist 30.05.03 und ich habe somit 18 tage urlaub (7 monate a 2,5 tage)
lg birgit

Re: Urlaubsanspruch?

Hi,
gilt das denn auch, wenn ich in den Erziehungsurlaub gehe oder nur, wenn ich nach den 8 Wochen wieder arbeiten gehe?
lg Marlene

Re: Urlaubsanspruch?

das gilt immer. ich habe die elternzeit noch gar nicht eingereicht - den urlaub aber schon ;-) muss nur noch vier wochen arbeiten. lg birgit

Re: Urlaubsanspruch?

Hi Marlene,
wenn Du nach den 8 Wochen wieder arbeiten gehst, bekommst Du Deinen ganz normalen Jahresurlaub, der MuSchu zählt, was den Urlaub angeht, als Arbeitszeit. Die Rechnerei muß man nur machen, wenn man in den Erziehungsurlaub geht, weil einem für die Elternzeit kein Urlaub zusteht.
LG
Claudia

Re: Urlaubsanspruch?

Liebe Marlene,
grundsätzlich entsteht am 1.1. eines jeden Jahres ein Anspruch auf den vollen Urlaub von x, sagen wir mal 30 Tagen. Den kannst Du theoretisch auch allen gleich im Januar nehmen. Wenn Du dann danach kündigst, ist das halt Pechsache für den Arbeitgeber. Genauso ist es wenn Du in MuSchu gehst. Du hast den kompletten Urlaubsanspruch. Wenn Sie ihn Dir jetzt nicht geben müssen sie ihn auf alle Fälle aufheben bis du wiederkommst.
Das erzählen die Personalabteilungen nur immer verkehrt - Frechheit und sparen sich so die Urlaubstage. Erkundige Dich noch mal genau.
LG *maus*
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