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Thema Berufswiedereinstieg, wer kennt sich aus?

Hallo ihr Lieben,
kennt sich jemand aus? Wie ist denn das, wenn man früher in einer Vollzeitstelle mit Tätigkeit xy gearbeitet hat. Welche Ansprüche gegenüber seinem Arbeitgeber hat man?
Hat man einen Anspruch auf eine Teilzeitstelle mit Tätigkeit xy?
Oder muß man auch eine Teilzeitstelle mit Tätigkeit yz akzeptieren?
Oder ist es überhaupt ein Entgegenkommen des Arbeitgebers eine Teilzeitstelle anzubieten? Hat man evtl. nur einen Anspruch auf eine Vollzeitstelle?
Ich hoffe ja, daß einige schon Erfahrungen (hoffentlich nur positive) mit diesem Thema haben.
Viele lG von Maren
Bisherige Antworten

Re: Thema Berufswiedereinstieg, wer kennt sich aus?

Hallo Maren!
Puh, schwieriges und heikles Thema, wie ich finde...also, zunächst mal hast Du den Anspruch auf einen vergleichbaren Arbeitsplatz nach der Elternzeit, d.h. eben das Du nicht unbedingt in deinen alten Job wieder kommst, sondern es kann eben auch etwas ähnliches sein. Also, wenn Du z.B. eine Ausbildung zur Industriekauffrau gemacht hast und in der Abteilung Finanzbuchhaltung warst und dein Chef Dir dort keinen Arbeitsplatz zur Verfügung stellt, kann er Dir aber alternativ einen an der Telefonzentrale anbieten. Das Recht auf einen Teilzeitstelle hast Du, ABER....NUR, wenn keine betriebliche Belange dagegen sprechen. Tja und wenn der Chef es nicht will, dann sprechen irgendwelche blöden betrieblichen Belange gegen eine teilzeitstelle.....
Würde an deiner Stelle mal ein Gespräch mit Chef od. Peronalabteilung führen und mal vorsichtig nachhaken, wie das gedacht ist, wenn deine Elternzeit rum ist....
LG Bärbel

Re: Thema Berufswiedereinstieg, wer kennt sich aus?

Es ist ein Entgegenkommen des AG, dir während der Elternzeit oder danach eine TZ-STelle anzubieten. Während der EZ darfst du 30 Stunden in der Woche arbeiten (auch bei einem anderen AG, wenn deiner einverstanden ist). Anspruch hast du nur auf deine alte Stelle und das in Vollzeit, wenn du vorher Vollzeit gearbeitet hast.
Gruß Ute
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