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Steht mir der Resturlaub noch zu?

Hallöchen,
habe vor ein paar Wochen mal bei meinem Arbeitgeber per Brief höflich nachgefragt, ob er mir meinen Resturlaub ausbezahlen würde. Jetzt ist das echt der Hammer....als ich bin zuhause seitdem ich mit Leon in der 21. SSW war. Ich hatte zu dem Zeitpunkt noch 11 Tage Resturlaub, den ich eigentlich vor dem Mutterschutz nehmen wollte und das ging da ja nicht mehr. Dann bin ich ja wieder mit Emily in diesem Erziehungsurlaub ss geworden.
Jetzt hab ich als Antwort bekommen, das der Resturlaub von 11 Tagen verfallen sei, da ich im Erziehungsurlaub noch ein Kind bekommen habe! Hallo???? ich konnte den Urlaub ja aufgrund der vorzeitigen Wehen gar nicht mehr machen!!!Schließlich habe ich mich ja für diesen Urlaub abgerackert und mich immer anschreien lassen!
Können die das so einfach mit mir machen???
LG Nadine
Bisherige Antworten

Resturlaub aus 2000??

Hi Nadine,
Leon ist 10/2000 geboren, gilt das 1)
1)Stand für Kinder vor dem 31.12.2000 geboren:
Ein vor einer Schwangerschaft erworbener Anspruch auf Resturlaub verfällt, wenn die Frau ein zweites Mal in Erziehungsurlaub geht. Der Erziehungsurlaub wegen der Geburt eines weiteren Kindes bewirkt keine Übertragung eines früheren Resturlaubs. Mit diesem Urteil scheiterte eine als Arzthelferin beschäftigte Frau vor dem Bundesgericht. Bundesarbeitsgericht, 9 AZR 267/96
2)Stand für nach dem 01.01.2001 geboren:
Der Arbeitgeber kann den Erholungsurlaub für jeden vollen Kalendermonat, den die Arbeitnehmerin/der Arbeitnehmer Erziehungszeit nimmt, um ein Zwölftel kürzen. Dieses Kürzungsrecht besteht nicht, wenn Teilzeitarbeit in der alten Firma geleistet wird.
Noch nicht genommener Urlaub aus der Zeit vor Beginn der Erziehungszeit kann unabhängig von sonstigen Verfallklauseln als Resturlaub nach der Erziehungszeit im laufenden oder nächsten Urlaubsjahr genommen werden. Wird das Arbeitsverhältnis beendet, ist dieser Resturlaub durch Geld abzugelten.
***
Anmerkung:
Eine Auszahlung von Resturlaub sieht das Bunderurlaubsgesetzt nicht vor, dh. es besteht kein Rechtsanspruch.
*tröstbonbonrüberreich*
...zurück ins Chaos.
lg, ines

Re: Resturlaub aus 2000??

Hallo Ines,
vielen Dank für deine Mühe!
Es ist richtig ungerecht, da ich ja den Urlaub eigentlich vor meinem Mutterschutz nehmen sollte und ich konnte ja nix dafür, das ich wegen meinem Chef vorzeitige Wehen bekam, ins KH musste deswegen und ihn dann nicht mehr nehmen konnte.
Tja so ist die Welt! Halber MOnatslohn ADE!
GGLG Nadine
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