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Rückforderung von Gehalt wg. Krankschreibung???

Hallo Ihr Lieben,
das kann ich ganz besonders leiden: Samstags "blöde" Post, wenn man keinen anrufen und nachfragen kann!!!
Ich arbeite in der Uni bei der Rechtabteilung und war jetzt bis zum 28.2. krankgeschrieben = 6 Wochen. Pünktlich schreibt mir nun das Landesamt für Finanzen (öffentlicher Dienst), dass sie die Rückforderung überzahlter Bezüge verlangen, weil ich nun 42 Tage krankgeschrieben (von der FÄ) bin und das Gehalt beim ÖD im Voraus gezahlt wird. Am 10.3. habe ich eine Zahn-OP (als ob das nicht schon reicht!!!) und werde dann vom Zahnarzt 1 1/2 Wochen krankgeschrieben. Dann schließt sich mein Urlaub bis zum Mutterschutz nahtlos an.
Was soll ich nun machen? Meine Kasse anrufen? Mir wurde gesagt, dass die Krankschreibungen einzeln zählen, weil es unterschiedliche Diagnosen sind... Ich habe keine Lust auf 30% Gehalt zu verzichten, schließlich "bummle" ich nicht, sondern kann nicht mehr arbeiten (weil ich aber schon jahrelang Rückenprobleme habe, habe ich kein Beschäftigungsverbot bekommen) und außerdem helfe ich sogar noch "trotz Krankschreibung" einmal die Woche für ein paar Stunden aus, weil es für mich keine Vertretung gibt.
Vielleicht könnt Ihr mir weiterhelfen. Bin leicht entnervt.
LG und schon mal Danke im Voraus.
Mutzel74 (w29t1)
Bisherige Antworten

Re: Rückforderung von Gehalt wg. Krankschreibung???

Hallo Mutzel,
also wenn Du bis zum 28.02. krank geschrieben warst und ich davon ausgehe das Du Dein Gehalt wie ich am 15. bekommst wurde der Februar noch voll bezahlt, richtig?
Somit muss da gar nix zurück bezahlt werden. 6 Wochen Lohnfortzahlung gilt für jede neue Krankheit! Also wenn das jetzt meinetwegen Bronchitis war und jetzt die Zahnop kommt ist das was völlig anderes. Die Frage ist aber was ist mit dem zeitraum vom 1.3. bis zum 9.3. falls das auch die "Alte Diagnose sein sollte kann Dir hier das Gehalt nicht gezahlt werden, sondern dann bekommst du entweder 90 % vom letzten Netto oder 70 % vom letzten Brutto von der Krankenkasse je nachdem was günstiger ist.
Ansonsten soll Dir der Arzt einfach eine andere Diagnose für die 9 Tage aufschreiben!!
Falls Du noch Fragen hast kannst du mich jederzeit anemailen
[email protected]
Nikey (+Lisa)
31+0
PS: ich arbeite bei einer großen KK

Re: Rückforderung von Gehalt wg. Krankschreibung???

Hallo Nikey, ich war heute der KK und die haben wir das auch so gesagt. Vielen Dank. Aus der OP ist heute nix geworden - schlimmer - ich bin den Zahn los... Na, einer muss ja die alten Weisheiten "Ein Kind = ein Zahn" erfüllen. Jetzt renne ich mit Lücke rum :0(.
Na, wird schon.
Hab vielen Dank und bleib schön fit.
Mutzel74 (w29t3)
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