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OT: Ende Elternzeit

Hallo Mädels,
nach langer Zeit mal wieder was von mir. Meine Elternzeit ist bald zu Ende. Noch steht nicht fest, ob ich wieder arbeiten gehe, 40 Stunden-Woche schaffe ich eigentlich nicht, da wir ein Restaurant haben, wo ich natürlich mitarbeite und Bürokram erledige. Aber meine Frage ist, gibt es eine Frist bis zu der ich mich zurückgemeldet haben muß, wenn ich wieder arbeiten komme? Kann ja schlecht am 16.05. einfach morgens auf der Matte stehen *G*. Ich meine mir liegt was von drei Monaten an, damit der AG sich auch drauf vorbereiten kann? Oder nur ein Monat?
LG,
Anja
und nicht ins Profil schauen, das ist uuuuralt, und bedarf dringend einer Renovierung. Aber dazu fehlt mir die Zeit, seufz.
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Re: OT: Ende Elternzeit

Also wenn ich jetzt nicht wieder schwanger wäre hätte ich mich im Januar melden sollen. Meine Elternteilzeit wäre am 11.06 zu Ende gewesen.Ich hätte auch ne 40Stunden Woche gehabt,wollte aber nur halbtags einsteigen.Solange Pia dann in den Kindergarten gegangen wäre,aber mir bleibt das noch drei Jahre erspart. Frag doch jetzt mal langsam nach.Dann hat dein AG auch Zeit was entsprechendes zuu planen oder?
LG Maike 24+0 und Pia 2J7M

Re: OT: Ende Elternzeit

Hallo Maike,
ja ich werde mich mal zurück melden. Nur muß ich jetzt erst die Zusage vom Kiga haben, dass auch Laura einen Platz bekommt. Sonst wird es superschwer für uns. Wir haben ja ein Restaurant und Mittags auch geöffnet. Mein Freund kann Laura ja schlecht Mittags mitnehmen. Und das müßte er dann egal, ob ich halbtags oder ganztags arbeite. Und wenn man einen Koch hinstellt muß sich das ja auch wieder rechnen, dass ich trotzdem noch mehr verdiene als uns der Koch in der Zeit kostet. Das wird einiges an Rechnerei die nächsten Tage, sollte eine Absage vom Kiga kommen. Und zu zwei Kiga fahren wollen wir nicht. Man hat ja auch doppelte Aktivitäten und meistens ist das abends, wo wir dann wieder Babysitter brauchen. Alles nicht so einfach.
LG,
Anja

Re: OT: Ende Elternzeit

Hallo, wenn Du teilzeitarbeiten willst, mußt Du nicht 3 Monate vor Beendigung der Elternzeit einen entsprechenden Antrag schreiben ? An Deiner Stelle würde ich mich auf jeden Fall mal mit dem Arbeitgeber in Verbindung setzen, so oder so. Viele Grüße Marie

Re: OT: Ende Elternzeit

Hallo Marie,
bei uns in der Firma Teilzeit arbeiten wäre toll, aber ist nicht gern gesehen, bzw. wird mit Sicherheit nicht klappen. Aber meine Frage ist (wohl mißverständlich von mir formuliert) wenn ich normal wieder mit 40 Std. anfange zu arbeiten, gibt es da auch Fristen zwecks Rückmeldung?
LG,
Anja

Re: OT: Ende Elternzeit

Hi Anja, genaueres zwecks Fristen kann ich Dir auch nicht sagen, aber es kann ja auch nicht sein, wenn Du erst am Tag des 3. Geburtstags Deines Kindes kommst und sagst da bin ich. Wenn Deine Firma mehr als 15 Mitarbeiter hat, kannst Du Antrag auf Teilzeit stellen, es gibt da ein Gesetz, dieser Antrag muß eben 3 Mon vor Ende der Elternzeit gestellt werden. Viele Grüße Marie

Re: OT: Ende Elternzeit

Hallo Marie,
natürlich würde ich nicht einfach am Tag X reinplatzen. Das wäre mir ja auch zu blöd, muß ja selber auch planen. Das mit der TZ kann ich überlegen und versuchen, rechne mir bei uns jedoch keine großen Chancen aus. Mein AG geht durch dick und dünn und ist kein Unbekannter beim Arbeitsgericht.
LG,
Anja

Re: OT: Ende Elternzeit

Hallo,
soweit ich weiß könntest Du einfach am 16.05. auf der Matte stehen. Deinem AG ist ja bekannt wann die Elternzeit endet.
Ob das strategisch so günstig ist, ist ne andere Frage. Ich würde also lieber mit dem Vorgesetzten in Kontakt treten und Small Talk führen. Schließlich sollten ja ein Arbeitsplatz und Arbeitspakete für Dich vorhanden sein damit Du richtig loslegen kannst und Dich nicht überflüssig fühlst. Und falls Du danach in Teilzeit arbeiten willst mußt Du das auch klären und absprechen.
Viele liebe Grüße von Aleks, die 37,5 h arbeitet

Re: OT: Ende Elternzeit

Hallo Aleks,
das wäre sicherlich nicht sehr klug dann einfach reinzuplatzen. *g* Stell Dir nur mal die Gesichter vor, wenn man da nicht dran gedacht hätte *GGG*
LG,
Anja

Re: OT: Ende Elternzeit

Hi Anja!
Ob es eine genaue Frist gibt, innerhalb welcher Du dich "zurückmelden" mußt, weiß ich nicht. Aber ich würde mich auch einfach mal in der Firma sehen lassen und mal durchblicken lassen, das Du "wieder" da bist. Es wäre sicher nicht ganz fair einfach am 16.05. auf der Matte zu stehen und zu sagen, hallo da bin ich, wo ist die Arbeit ;-)....und für eine Kündigung deinerseits und den Antrag auf Teilzeit gelten die 3 Monate. Den Anspruch auf Teilzeit hast Du, aber dem Arbeitgeber sind natürlich betriebliche Belange als "ausrede" gegeben, diesem Antrag zu wiedersprechen. Du hast eben das Recht auf einen vergleichbaren Arbeitsplatz....und das wär dann ein 40h/woche- Job.
LG Bärbel

Re: OT: Ende Elternzeit

Hallo Bärbel,
natürlich wäre es nicht fair am 16.05 einfach auf der Matte zu stehen, hab ich ja auch nicht vor. Ich selber muß ja auch planen. Wenn ich einen Antrag auf Teilzeit stelle, vermute ich, dass mein AG widersprechen würde. Angenommen ich könnte die 40 Std aber nicht arbeiten, weil es einfach nicht machbar ist mit Kinderbetreuung, etc. würde mir dann eine Abfindung zustehen??? Kiga geht bis 16:15, mein Freund müßte die abholen und selber allerspätestens um halb sechs los zur Arbeit. Ich müßte voraussichtlich bis 17.00 Uhr arbeiten und 15 km fahren.
LG,
Anja

keine Frist bei Vollzeit, 3 Monate bei Reduzierung

Hallo Anja,
irgendwann war Schluss mit der Regulierungswut zum Thema "Erziehungszeiten".
- wenn vertraglich oder tarifrechtliches nichts geregelt ist, würde ich 4 Wochen vorher für passend halten.
Je nachdem, wo Du als was arbeitest, braucht es Vorlauf, Dich unterzubringen (Computer, Telefon, Tisch, Zimmer) und Deine evtl. Vertretung zu kündigen.
Es ist besser, klare Verhältnisse zu schaffen, als einfach so aufzutauchen.
- Reduzierung Deiner Arbeitszeit: da gibt es eine FRIST!!!
3 Monate vorher! Es gibt dafür Mindestvoraussetzungen, wie 15 AN im Betrieb und mindestens 6 Monate beschäftigt.
vlg, ines

Re: keine Frist bei Vollzeit, 3 Monate bei Reduzierung

Hallo Ines,
das hilft mir doch schon weiter. Schon komisch, dass der Punkt dann nicht mehr geregelt wurde, nachdem für alle möglichen anderen Sachen die verschiedensten Fristen gefunden wurden. Die Mindestvoraussetzungen wären bei mir voll erfüllt, ich kann ja mal versuchen das durchzubekommen. Mein AG ist jedoch so, dass wenn er etwas nicht möchte, einen halt kündigt. Aber dann wäre ja Abfindung fällig, oder?
LG,
Anja

neee, so einfach ist das nicht.

Hallo Anja,
es gibt kein Anspruch auf Abfindung im Arbeitsrecht.
Die Voraussetzung dafür sind ziemlich eng gefasst.
Zudem sind zum 01.01.2006 die Freibeträge futsch, der kompletten Betrag ist steuerpflichtig.
Und bei dem Wasserkopf-Aktenverwalter-ehemals-Arbeitsamt gibt es eine Sperre.
lg, ines
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