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OT: Arbeiten in der ELternzeit..Hilfe

Ich hab mal eine Frage..... ich befinde mich in der Elternzeit für meinen Sohn und hab nun die Möglichkeit, bei einem Freund 20h die Woche zu arbeiten.
Kann ich das machen oder ist man verpflichet, nur bei dem arbeitgeber zu arbeiten? müsste ich den denn um "erlaubnis" bitten? weiss da jemand bescheid, bevor ich schlafende Hunde wecke???
das wäre nett!!
Viele grüße
Ilka
Bisherige Antworten

Re: OT: Arbeiten in der ELternzeit..Hilfe

Hallo, Du kannst bis zu 30 Stunden arbeiten, sowohl bei dem alten AG wie bei einem anderen. Im letzteren Fall musst du aber den alten AG informieren.
Gruss Ute

Re: OT: Arbeiten in der ELternzeit..Hilfe

ich glaube auch. dass du deinem arbeitgeber bescheid sagen musst.
lg, tamara

Re: OT: Arbeiten in der ELternzeit..Hilfe

Soweit ich weis, musst du deinen Arbeitgeber um erlaubnis bitten. Tust du das nicht, kann das deine job kosten.
LG
Sandra

Re: OT: Arbeiten in der ELternzeit..Hilfe

Hallo,
du musst auf jedenfall deinem Arbeitgeber sagen das du einen 30Std. Job annehmen willst. Er kann dem zustimmen oder dir auch verweigern. Solltest du es ihm nicht sagen und er bekommt es raus oder du arbeitest trotz dessen das er es dir verweigert hat hast du keinen kündigungsschutz mehr welches man ja in der Elternzeit genießt. Wichtig ist es muss branchenfremd sein !!!!! Da du ja sonst sozusagen zur Konkurrenz gehst.
LG Nici
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