Nochmal Elternzeit und AG :o/
jetzt muss ich nochmal fragen... wie mach ich das denn nun mit meinem AG und der EZ, muss ich ihm das nur mündlich sagen, wie lange ich daheim bleiben will, oder muss ich das schriftlich tun und wenn ja, wie muss das aussehen? Hat vielleicht jemand sowas wie ein Muster? Ich muss mich jetzt dann mit meinem AG in Verbindung setzen, mir ist jetzt schon ganz übel, ich hatte doch so Stress mit denen...
Wäre für HIlfe dankbar! Ach und noch was...steht mir, wenn ich noch keinen Urlaub genommen habe, aber krank war bis zum MuSchu, der U. nach dem MuSchu bzw. das U-Geld noch zu?
LG, Jenny
Re: Nochmal Elternzeit und AG :o/
mir ging es vor ein paar tagen auch so wie dir und ich hab ein
wenig im netz gestöbert... hab einen text gefunden den ich dir
eben in mein profil gestellt habe. ich würde es auf alle fälle
schriftlich machen, man weiß ja nie was kommt.
der urlaub steht dir zu, du kannst ihn entweder nach ablauf der
elternzeit nehmen (nach den 1, 2 oder 3 jahren) oder du lässt ihn
dir auszahlen (was ich machen werde, weiß ja nicht ob es die
firma in 2 jahren noch gibt) mit dem mutterschutzgeld das du jetzt
noch von deinem ag bekommst.
ich hoffe das war nicht zu verwirrend. meld dich wenn was nicht so
klar war.
liebe grüße oxonia+enny noch inside (39.ssw)
Re: Nochmal Elternzeit und AG :o/
für die ersten beiden Jahre der Elternzeit mußt Du, falls Du sie direkt im Anschluß an die Mutterschutzfrist nehmen willst, 6 Wochen vor Antritt der Elternzeit (das wäre dann meiner Rechnung nach 2 Wochen nach Geburt des Kindes) beim Arbeitgeber einen Antrag stellen. Das dritte Jahr kannst Du nach Ablauf der ersten 2 Jahre bei Bedarf beantragen. Der Antrag muß schriftlich gestellt werden. Lege eine Kopie der Geburtsurkunde bei, das dient zur Berechnung der Fristen. Der Schrieb muß eigenhändig unterschrieben sein und ein Datum haben. Und fertige Dir für Deine Unterlagen eine Kopie an.
Viele Grüße,
sixfrites
Re: Nochmal Elternzeit und AG :o/
Dickes Danke nochmal :o)
Jenny
Re: Nochmal Elternzeit und AG :o/
meine Kleine ist am 23.4. geboren und ich habe meinen Antrag auf Erziehungszeit vor 1 Woche beim AG abgegeben. Allerdings habe ich mir vorher schon bei meinem AG ein Formular besorgt und musste dieses nur noch ausfüllen (Geburtstag des Kindes, Ablauf der Mutterschutzfrist (steht im Brief von der Krankenkasse, den du nach der Geburt erhältst) und den Termin, wenn ich wieder mit arbeiten beginnen möchte).
LG anja
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