Mutterschutzgesetz
So jetzt hab ich da mal ne Frage. Der Firma in der ich arbeite geht es momentan nicht gut und steht kurz vor dem aus. Um die Firma zu retten MUSS jeder Arbeitnehmer 30 Überstunden machen und zwar kostenlos und bis März müssen die gemacht sein. Ich weiß ehrlich net wie ich das schaffen soll, mich strengen die 8 Stunden Arbeit am Tag schon so an, wie soll ich dann 10 Stunden pro Tag schaffen? Ist das laut Mutterschutzgesetz überhaupt erlaubt, so viele Überstunden zu machen? Wäre für jeden Tipp dankbar!
Liebe Grüße
Manu (12+1)
Re: Mutterschutzgesetz
lt. Mutterschutzgesetz darfst Du nicht mehr als 8,5 Stunden (ohne Pausen) pro Tag arbeiten.
LG Carmen
Re: Mutterschutzgesetz
es wäre echt ein Ding, wenn Du Überstunden machen sollst. Ich denke, es ist auch in diesem Fall nicht Deine Pflicht, aber Du kannst mal im Forum "Schwanger im Job" nachsehen, dort gibt es bestimmt kompetent Antworten. Bei mir im Betrieb ist es so, daß im Januar Wochenendarbeit und Urlaubsverbot ist, weil wir Jahresabschluß haben. Mein Personalchef meinte aber, ich dürfte da nicht mitmachen, weil ich lt. Mutterschutz keine Überstunden mehr leisten darf. Auch meine Kolleginnen (viele Mütter) sagen, ich darf dann nicht Wochenende kommen.
Ich denke also, daß Du nicht verpflichtet werden kannst.
Alles Gute und Liebe Grüße
Melanie
Re: Mutterschutzgesetz
ich kann dir gern das neue mutterschutzgesetz mal zu kommen lassen, wenn du willst. da steht auf jedenfall drin, dass du nicht länger als 8 bzw. 10 stunden am tag arbeiten darfst. dein arbeitgeber weiß ja bescheid, über deine schwangerschaft?
gruß birgit 15+0
Re: Mutterschutzgesetz
liebe grüße
Manu
Re: Mutterschutzgesetz
Also, mein Chef sagte zu mir, ich darf keine Überstunden mehr machen. Komm aber aus Österreich, weiß nicht, ob das überall gleich ist... würde mich da auf alle Fälle erkundigen, glaub nicht, daß Du das machen mußt bzw. darfst.
LG Dani 10+6
Re: Mutterschutzgesetz
ist unterwegs zu dir. habe es auch mal von einer freundin bekommen.
gruß birgit
Re: Mutterschutzgesetz
Beschäftigungsverbote für werdende und stillende Mütter
1. Mehrarbeit
2. Nachtarbeit zwischen 20:00 und 06:00 Uhr
3. Sonn- und Feiertage
Mehrarbeit ist:
über 8,5 Stunden täglich oder 90 Stunden in der Doppelwoche. In die Doppelwoche werden Sonntage eingerechnet.
Mach so viel Du kannst und wenn es nicht geht, rede mit Deinem Chef und sag ihm warum.
LG
Claudia
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