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Mutterschutzgeld???

Hallo zusammen,
wer kann mir sagen, wo ich das Mutterschutzgeld beantragen muß. Ich bin leider Arbeitslos und bekomme nur noch bis 1. April Arbeitslosengeld und dann setzt schon der Mutterschutz ein. Wer hat denn da Ahnung?
Liebe Grüße
Andega 29. SSW
Bisherige Antworten

Re: Mutterschutzgeld???

Anspruch auf Mutterschaftsgeld hat, wer in einem Beschäftigungsverhältnis steht. Bist Du arbeitslos und bekommst AG-Geld, dann zahlt das Arbeitsamt, was in diesem Fall Dein 'AG' ist. Bei Dir läuft das AG-Geld aber wohl aus, bevor der Mutterschutz beginnt. Hast Du Anspruch auf Arbeitslosenhilfe? Ich weiss nicht, wie das dann wäre. Bekommst Du in dieser Zeit vom Arbeitsamt gar nicht mehr, dann bist Du also einfach 'Hausfrau' ohne Einkommen. In diesem Fall erhälst Du, wenn Du in einer GKV versichert bist, ein einmaliges Entbinduungsgeld in Höhe von
Das Mutterschaftsgeld ist ja nur dafür da, Frauen, die vorher beschäftigt waren, den Lebensstandard zu sichern, d.h. zu gewährleisten, dass sie durch das Beschäftigungsverbot keine finanziellen Einbussen haben. Wenn Du in diser Zeit eh kein Einkommen gehabt hättest (als Hausfrau) bekommst Du auch kein Mutterschaftsgeld. So ist das leider.
LG, Lene

Re: Mutterschutzgeld???

Hallo Lene,
ich habe mit meinem Berater beim Arbeitsamt telefoniert und der sagte nur, daß ich ab 1.4. kein Arbeitslosengeld bekomme, weil dann das Mutterschaftsgeld weiterläuft. Aber ab 1.4. bin ich ja ein Jahr arbeitslos. Also muß ich das Geld ja bekommen.
Gruß
Andega

Re: Mutterschutzgeld???

Am besten ist wohl, du informierst dich beim Arbeitsamt direkt. Auch die Krankenkasse müsste dir darüber Auskunft geben können.
Gruß, Bettina (30. SSW)

Re: Mutterschutzgeld???

Hallo Andega!
Bin auch arbeitslos und mein Arbeitslosengeld läuft auch ab, sobald der Mutterschutz beginnt.
Ca. 6-8 Wochen vor deinem errechneten Geburtstermin bekommst du von deinem FA einen Zettel für die Krankenkasse, damit du dein Mutterschaftsgeld erhälst. Diesen Zettel zusammen mit der Bestätigung vom AA, dass du kein Geld mehr beziehst, schickst du zur Krankenkasse.
Das Mutterschaftsgeld ist übrigens genauso "hoch" wie Dein Arbeitslosengeld.
LG Mella 30+1
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