Mutterschutz
Danke, emma (11+4)
Re: Mutterschutz
ein Beschäftigungsverbot besteht für acht Wochen nach der Geburt. Bei Früh- und Mehrlingsgeburten verlängert sich die Frist auf 12 Wochen. Neu ist, daß die sechswöchige schutzfrist vor der Geburt mit angerechnet wird, falls
das Kind vor dem errechneten Termin kommt. Damit ist gewährleistet, dass die Gesamtdauer des Mutterschutzes 14 Wochen beträgt.
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