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Mutterschaftsgeld !?!

HAllo,
irgentwie stehe ich heute auf meiner eigenen Leitung!
Wie war das doch gleich mit dem Mutterschutzgeld? Einreichen bei der KH. KH zahlt und Rest der Arbeitgeber, oder???
Aber wenn man arbeitslos ist-wer zahlt dann die Differenz??? Weiß das jemand??
Gruß
Bisherige Antworten

Re: Mutterschaftsgeld !?!

Hallöchen!
Hab zufällig grad gestern bei meiner Krankenkasse angerufen und die haben mir folgendes mitgeteilt.
Frühestens 7 Wochen vor dem errrechneten Geburtstermin bekommt man vom FA eine Bescheinigung, welche man bei der Krankenkasse einreichen muss. Ist man arbeitslos, legt man eine Kopie des aktuellen Arbeitslosengeldbescheids und den Aufhebungsbescheid für das Arbeitslosengeld dazu. Das Mutterschaftsgeld ist dann genauso hoch, wie das Arbeitslosengeld.
Wenn man arbeitet, berechnet die Krankenkasse vom letzten Einkommen das Mutterschaftsgeld; das was noch fehlt zum Gesamten Gehalt, zahlt dann der Arbeitgeber.
Hoffe mal dir geholfen zu haben.
LG Mella 28. SSW

@itchy

Hallo Mella,
das war ja mal eine kompetente Antwort.
Danke Dir vielmals. Ist ja nett von der KH das sie dann alles bezahlt*freu
Gruß

Re: Mutterschaftsgeld !?!und im Erziehungsurlaub??

Hallo,
und weiss vielleicht jemand wie das ist, wenn man im Erziehungsurlaub ist?Bekommt man dann was man im Schnitt vor dem Erziehungsurlaub des 1. Kindes hatte?Hab mal sowas gehört bin aber nicht sicher.
Pamela
Pamela
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