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Mal ne Frahe an die schwangeren und auch an andere

hallo ihr lieben:-)
ich hab mal da eine frage..und zwar:wie ist es,wenn ich im erziehungsurlaub schwanger werde,bekomme ich dann mutterschaftsgeld?ich stehe noch im arbeitsverhältnis und mir haben nun zwei leute erzählt,das man da mutterschaftsgeld bekommt!?klärt mich doch mal auf,wäre sehr nett:-))
liebe grüße von elli+fabian 13monate
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Ja klar,...

hab heute den Bescheid bekommen *freu* endlich kommt mal wieder etwas Geld auf mein Bankkonto. Hab jetzt das Geld für insgesamt 18 Wochen bekommen (Justin ist bei 37+0 geboren und zählt als Frühgeburt)
GGLG Manu

Re: Ja klar,...

Hallo Manu,
wie hast Du das angestellt, das Du so viel Wochen bekommst. Leon wurde in der 36.SSW geboren und ich bekam nur die regulären 14 Wochen bezahlt.
LG Nadine

Re: Ja klar,...

Hallo Nadine,
Ich hab mir bei meinem FA eine Bescheinigung ausstellen lassen, dass Justin eine Frühgeburt ist und die hab ich bei der Krankenkasse eingereicht. Damals bei Joana hab ich das auch verpennt (sie wurde in der 35. SSW geboren) und da hab ich auch nur für 14 Wochen das Geld bekommen *michindenArschbeissenkönnte*
GGLG Manu

Re: Ja klar,...

ich habe auch noch eine Frage dazu. Ich bekomme das Geld von der Krankenkasse? Von welchem Gehalt denn? LG

Re: Mal ne Frahe an die schwangeren und auch an andere

Hallo,
Du bekommst den Anteil den die Krankenkasse gibt.
Glaube 13 ? pro Tag .
Pamela

Re: Mal ne Frahe an die schwangeren und auch an andere

natürlich für die Schutzzeit vor und nach der Geburt.
Nicht für die ganze SS ;-) Schade eigendlich

Re: Mal ne Frahe an die schwangeren und auch an andere

Hallöchen,
natürlich steht es Dir zu ;o)
Pass nur auf, wenn Du noch Resturlaub hast von vor der SS, denn verfällt nämlich. Ist mir passiert und somit 11 Tage flöten gegangen :o(((
LG NAdine

Re: Mal ne Frahe an die schwangeren und auch an andere

Hi Elli,
es ist etwas komplizierter, denn es gibt drei Möglichkeiten:
erstens: wenn Du tatsächlich während dem ErzU arbeitest, dann erhälst Du Mutterschaftsgeld von Deinem Arbeitgeber und von der KK.
Wenn Dein Arbeitsverhältnis aber aufgrund des ErzU ruht, dann bekommst Du nur Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse
und drittens: wenn Du nicht arbeitest, der ErzU aber mit/während der Mutterschutzfrist endet, dann erhälst Du Mutterschaftsgeld sowohl vom AG als auch von der KK.
Grüßle
Christiane
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