Mal 2 Fragen (*etwaspeinlichist*)
Ich hab da zwei (dumme) Fragen, die mich irgendwie beschäftigen.
1. Was ist der Kostenübernahmeschein der Krankenkasse?
Als ich bei der IKK nachfragte, haben die mich total blöd angesehen. Die sagten, dazu hätte ich schließlich meine Chipkarte, und hatten noch nie etwas von einem solchen Schein gehört. Im Krankenhaus wurde aber gesagt, man sollte so einen mitbringen !?!
2. Bin ja "schon" in der 31.SSW und schlafe (unbewußt) noch auf dem Bauch, ist das jetzt nicht langsam schädlich?
In der frühen SS hatte die Kleine ja genug Platz zum verkrümeln, aber jetzt, wo sie so groß ist, mache ich mir doch irgendwie Sorgen, das ich bei ihr irgendetwas abquetsche oder zerdrücke.
Ich versuche immer mich auf die Seite zu drehen und so zu schlafen, aber wenn ich morgens aufwache, liege ich immer auf dem Bauch. Die Kleine wehrte sich kräftigst dagegen, wie ich heute morgen feststellte (davon bin ich, glaube ich, auch aufgewacht).
Oder ist sie immer noch gut genug durch das Fruchtwasser geschützt?
Liebe Grüße, eine ratlose Ela ( mit Lara-Julie inside)31.SSW
Re: Mal 2 Fragen (*etwaspeinlichist*)
Du bekommst vom FA vorher eine Überweisung für das KH. Meinst Du das etwa?
Ich bin eigentlich auch Bauchschläferin aber das geht bei mir schon lange nicht mehr. Dann tut mein Bauch einfach weh.
Mit schlafen ist eh nicht mehr viel im Moment-aber ich denke wenn Du keine Schmerzen hast und das Würmchen sich nicht wehrt - kann es ja nicht so schlimm sein.
Freue mich auch schon drauf-wenn ich wieder auf dem Bauch schlafen kann.
Gruß
Silke 31+3
Re: Mal 2 Fragen (*etwaspeinlichist*)
zur Frage 1 kann ich dir helfen. Ja, du bekommst von deinem FA einen Schein, den du bei der KK einreichen musst für MuSchu-Geld (ich glaube ca. 7 oder 6 Wochen vor ET). Frag mal in der Praxis nach.
Zu Frage 2: leider keine Ahnung. Ich schlafe auch immer halb auf dem Bauch und bisher kam kein Protest von innen :-)
LG
Mickey
Re: Mal 2 Fragen (*etwaspeinlichist*)
6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt erhälst Du Mutterschaftsgeld von deiner Krankenkasse.Dafür erhälst Du von deinem FA einen Schein,den Du dann bei deiner KK einreichen musst.Hab meinen heute bekommen.Vorne steht eine Bestätigung deines FA drauf,dass Du berechtigt bist das Geld zu erhalten und dein ET Termin und hinten musst du selber ausfüllen.Kontonummer usw.
Ich schlafe auch noch halb auf dem Bauch und bisher kamen keine Beschwerden aus dem Inneren *gg*
Lg Conny&Justin Léon ET-37 Tage
Re: Mal 2 Fragen (*etwaspeinlichist*)
Dann hat sich das bei mir sowieso erledigt, da ich lediglich das einmalige Entbindungsgeld der KK erhalte (bin Studentin und hab seit Juni letzten Jahres nicht mehr nebenbei gearbeitet).
Naja, vielleicht ändert sich das noch mit meiner Bauchlage und ich wache deshalb auf, weils der Kleinen zu eng wird.
Danke nochmals, Ela
Re: Mal 2 Fragen (*etwaspeinlichist*)
Alles Gute,Pasta:)
Re: Mal 2 Fragen (*etwaspeinlichist*)
den kostenübernahmeschein brauchen nur privat versicherte Versicherungsnehmer!!! Du hast ja deine Chipkarte, die du im KKH vorlegst.
Zum Thema Bauchschlafen: Dreh mich auch immer auf den Bauch, das Baby wehrt sich aber, weil unbequem. schädlich ist es aber wohl nicht!
gruss, takatuka
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