Krankenversicherung für das Kleine
Wer weiß denn, wie das mit der Krankenversicherung für das Kleine ist. Muss man sich da schon vor der Geburt kümmern? Bei uns ist es so, dass ich privat versichert bin und mein Mann gesetzlich. Das KLeine würden wir gern bei meinem Mann versichern lassen, weil es dort umsonst ist, allerdings denke ich mir, wenn sich jetzt nach der Geburt herausstellt, dass mit dem Kleinen irgendwas nicht in Ordnung ist, hätte ich es lieber in der privaten Krankenversicherung. Deswegen würde ich gern erst mal abwarten. Wer kennt sich damit aus?
Liebe Grüße
Biegie (39. SSW)
Re: Krankenversicherung für das Kleine
ich hab bei meiner KK nachgefragt, und die meinten, wenn der kleine dort versichert werden soll, brauch ich nur die geburtsurkunde an die zu schicken und bekomme dann die versichertenkarte. Wie das mit privatversicherungen ist, weiß ich allerdings nicht, ruf doch mal bei deiner KK an.
LG
Isabel 33+6
Re: Krankenversicherung für das Kleine
Für die gesetzliche musst Du vorher nichts machen, private kannst Du immer abschließen, wenn Du das allerdings vor der Geburt machst fallen die Untersuchungen etc. weg. Es ist vermutlich schwer für ein Behindertes Kind eine private Krankensversicherung im vollen Umfang abzuschließen. Ist vermutlich in D ähnlich.
lg Astrid
Re: Krankenversicherung für das Kleine
bei uns ist es umgekehrt, ich bin gesetzlich, mein Mann privat
versichert. Unsere Tochter kann wegen der Privatvers. nicht bei
mir (umsonst) mitversichert werden, wir mussten eine eigene
Versicherung für sie abschließen, haben uns für die private
entschieden und sind heute super froh darüber, denn in der ersten
Zeit geht man ja schon häufiger mit den Kindern zum Arzt und du
merkst es schon, dass die Behandlung anders ist, so ungerecht
das eigentlich auch ist.
Bei der Geburt war man im Krankenhaus (so wie wir) ganz
selbstverständlich davon ausgegangen, dass meine Tochter über
mich versichert ist, erst als ich 3 Wochen später die
Geburtsbescheinigung an meine Kasse geschickt habe, stellte
sich heraus, dass das mit dem Umsonst-Mitversichern nicht geht,
so dass wir erst so spät die Krankenversicherung für sie
abgeschlossen haben. Es sind aber nachträglich keine
Rechnungen des Krankenhauses für sie gekommen, so dass ich
denke, dass diese (falls sie überhaupt angefallen sind oder unter
die Geburtsabrechnung fallen) von meiner Krankenkasse
getragen wurden.
Im Falle, dass mit dem Kleinen wirklich etwas nicht in Ordnung
wäre, muss die private ihn trotzdem versichern, das nennt sich
wohl "Nachversicherungspflicht" weil du ja auch privat versichert
bist, ist ohne Gesundheitsprüfung und rückwirkend gültig. Du
darfst aber dann vorher keine andere Versicherung
abgeschlossen haben.
Deshalb kannst du also ruhig bis zur Geburt abwarten und dich
dann für eine Versicherung entscheiden.
Alles Gute!!!
Claudia
Re: Krankenversicherung für das Kleine
wenn du privat versichert bist, kannst du dein Kind nur kostenlos gesetzlich familienversichern bei deinem Mann , wenn dein Einkommen unter mtl. 3825 EUR liegt. Dann einfach einen Antrag auf Familienversicherung bei der Krankenkasse nach der Geburt ausfüllen(Formulare gibts bei den meisten Kassen auch online). Wie der Ablauf bei den Privatversicherungen ist, weiß ich leider nicht - nur soviel - kranke Kinder bedeuten auch höheren Beitrag.
Viele Grüße von Kara, die bei einer KK arbeitet
Re: Krankenversicherung für das Kleine
kranke Kinder bedeuten nicht gleich einen "höheren" Beitrag, da die Gesundheitsprüfung und der ganze Kram bei Deinem Kind in der privaten entfällt. Das Kind wird bei demjenigen mitversichert, der das höhere Einkommen hat, d.h. ist Dein Mann freiwillig in der Gesetzlichen und hat das höhere EK, dann kann die Kleine bei ihm versichert werden.
Wir hatten das andere Problem ich war gesetzlich und mein Mann privat, er hat mehr verdient also muß das Kind privat versichert werden, daraufhin habe ich mich entschlossen in die private Kasse zu wechseln und zahle jetzt weniger als in der gesetzlichen (freiwillig versichert und Mindestbeitrag). Und mal ehrlich, die Behandlung ist wirklich besser, so schlimm das auch ist...
LG
Tina
Re: Krankenversicherung für das Kleine
bei der privaten KV wird keine Gesundheitsprüfung bei Geburt gemacht. Innerhalb von 2 Monaten kann das Kind bei dir in den Vertrag mit aufgenommen werden egal ob gesund oder krank. Es wird auch kein höherer Beitrag berechnet, wenn das Kind krank sein sollte.
Allerdings mußt du vorher bei der gesetzlichen abchecken lassen, ob es evtl. dort kostenlos mitversichert werden kann. Hängt vom Einkommen ab.
Falls du gleich sagt, private ist mir lieber, braucht die gesetzliche gar nix machen.
LG und alles Gute für euch
Bärli (hab mal in einer priv. LV gearbeitet) mit Julian und Niklas *03.05.02
Re: Krankenversicherung für das Kleine
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