Suchen Menü

Krankenkassenbeitrag? Wenn ich selber nach dem

Bisherige Antworten

beim Arbeigeber kündige?

Hallo,
wir sind ja nun mal nicht verheiratet. Da ich aber auf keinen Fall mehr zu meinem alten AG zurückmöchte (es sei denn, einer der 2 "Härtefälle" hat gekündigt)würde ich mal gerne wissen, ob ich mich dann selbst krankenversicherung muß, oder ob das Arbeitsamt dafür aufkommt. Wie es zur Zeit aussieht, habe ich etwa für November/Dezember 2006 eine Stelle in Aussicht. Natürlich werde ich auch weitersuchen, aber vielleicht kann mir ja schon eine von euch mitteilen, wie es mit der Krankenversicherung aussieht?!
Vielen Dank.
LG Simone

Re: beim Arbeigeber kündige?

hi simone,
bekommst du denn dann arbeitslosengeld? dann bist du übers arbeitsamt versichert.
wenn du sozialhilfe bekommst, bist du übers sozialamt versichert.
ansonsten mußt du dich (fürchte ich) entweder freiwillig in der gesetzlichen oder privat versichern. beides nicht gerade billig, von daher würde ich während des erziehungsurlaubes nur kündigen, wenn es ne großzügige abfindung gäbe:-)
lg, tamara

Re: beim Arbeigeber kündige?

Hallo Tamara,
ich werde natürlich erst zum Ende meines Erziehungsurlaubs kündigen. Ich möchte mich jetzt nur schon einmal schlau machen. Na ja, dann werde ich demnächst mal das Arbeitsamt aufsuchen. Bin mal gespannt, wie die mich dann behandeln *gg*.
LG Simone

Re: beim Arbeigeber kündige?

Hallo Simone!
Also, soweit ich informiert bin, müsste es so sein:
1.) Wenn du selber ein bestehendes Arbeitsverhältnis kündigst, erhälst du erst einmal kein Arbeitslosengeld, sondern eine bis zu 12 Wochen lange Sperre, in der dir keine Leistungen zustehen, da die A'losigkeit dann "selbst verschuldet" ist. Darum
2.) müsstest du Sozialhilfe beantragen. Normalerweise wärst du über das Sozialamt krankenversichert, was bei dir aber eher nicht der Fall sein wird, da
3.) du einen Lebenspartner hast und somit in einer eheähnlichen Gemeinschaft lebst, was wiederum bedeutet, dass dein Partner für dich aufkommen muss bzw. - falls er nicht ausreichend verdient - doch anteilig, wodurch wiederum die Leistung entweder null ist oder geringer ausfäält.
4.) Durch Hartz IV, also die Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe, müssten für dich - so kombiniere ich jetzt mal *g* - dieselben Regeln wie für eine in einer Lebensgemeinschaft lebende Langzeitarbeitslose gelten (denn Arbeitslosenhilfe und "Sozialgeld" sind jetzt dasselbe und werden nach denselben Kritieren bemessen). Das bedeutet, dass du nach herkömmlicher Regelung dich selber versichern müsstest, bis die Sperre vorbei ist und du reguläres ALG beziehst (ab dann bist du übers Arbeitsamt krankenversichert). Seit gestern oder heute aber gibt es eine Neuregelung,nach der uneheliche Lebenspartner, die aufgrund der Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Partners keine Sozialhilfe (oder eben ALG II) erhalten, dann einen gewisssen Zuschuss erhalten zur privaten K-Versicherung, die man dann abschließen muss. (Die Meldung ist noch ganz frisch, google doch mal bei den Nachrichten von heute oder gestern.)
Fazit: Du erhälst auf keinen Fall Arbeitslosengeld, sondern eine Sperre. Bis Ende der Sperre kannst du Sozialhilfe beantragen. Falls du (wegen verdienendem Partner) Sozialhilfe bewilligt bkommst, musst du dich selber krankenversichern. Dazu gibt es aber zukünftig wohl einen Zuschuss in Höhe von ??? .
So habe ich es verstanden.
LG nach Haan, Rosine

Sorry, keiine Ahnung !

Meistgelesen auf 9monate.de
Diskussionsverlauf
Rat und Hilfe zur Bedienung
Übersicht aller Foren

Mit der Teilnahme an unseren interaktiven Gewinnspielen sicherst du dir hochwertige Preise für dich und deine Liebsten!

Jetzt gewinnen