Kündigung trotz Elternzeit!!! Wer kennt sich aus??
Ich hab gestern die Kündigung von meinem AG bekommen bzw. von seinem Rechtsanwalt. Bin zum 31.12.04 gekündigt. Dürfen die das überhaupt? Ich muss dazu sagen, dass der Betrieb momentan in Insolvenz ist, gilt da der Kündigungsschutz nicht??? Könnt ihr mir helfen???
GGLG Manu
Re: Kündigung trotz Elternzeit!!! Wer kennt sich aus??
soweit ich weiß, muß da dann irgendeine behörde der kündigung zustimmen..dann ist es ok. und ich meine auch mal, was gelesen zu haben, daß es ein unterschied ist, ob die firma "nur" insolvent ist und übernommen wird, oder ob noch eine schließung / stillegung des betriebes dazukommt...
weiß es nr so aus dem stehgreif nicht genauer und kann grad nix nachgoogeln...wenn du zeit hast, dann such mal...da findet man einiges.
gruß, sabine
Gewerbeaufsichtsamt??
die Kündigung ist nur zulässig, wenn die zuständige Aufsichtsbehörde (Du bist aus Bayern= Gewerbeaufsichtsamt) auf Antrag des AG der Kündigung zustimmt.
"Bevor die Behörde eine Entscheidung trifft, werden die betroffene Arbeitnehmerin bzw. der betroffene Arbeitnehmer und der Betriebsrat zur Stellungnahme aufgefordert. Diese Gelegenheit sollte auf jeden Fall genutzt und der Behörde in der gesetzten Frist eine Stellungnahme zugeleitet werden.
Die Entscheidung wird schriftlich getroffen und begründet. Die Behörde stellt die getroffene Entscheidung nicht nur dem Arbeitgeber, sondern auch der betroffenen Arbeitnehmerin bzw. dem Arbeitnehmer zu. Der Betriebsrat erhält eine Abschrift. Erklärt die zuständige Behörde die Kündigung ausnahmsweise für zulässig, kann sie verlangen, dass der Arbeitgeber die Kündigung erst zum Ende der Elternzeit ausspricht.
Gegen die Entscheidung der Behörde kann Widerspruch eingelegt werden. Wird dem Widerspruch nicht abgeholfen, kann Klage beim Verwaltungsgericht erhoben werden. Die genauen Anschriften sowie die zu beachtenden Fristen enthält die Rechtsmittelbelehrung, die dem Bescheid angefügt ist."
Diese Regelung gilt auch für Kleinbetriebe!!!!!
lg, ines
Danke euch, aber leider ist die Kündigung wirksam
GGLG Manu
lag denn kein Schreiben vom AA bei?
bei Massenentlassung gibt es ein Formblatt vom AA, dass den AN eigentlich ausgehändigt werden müsste: zum Thema ab wann beim Arbeitsamt melden, vorher geht nicht- nachher (7 Tage über den Termin) ist zu spät.
Was hast Du denn gemacht?
lg, ines
Re: lag denn kein Schreiben vom AA bei?
Ich hatte beim AA angerufen und mich mit dem zuständigen unterhalten. Ich muss mich erst wieder beim AA melden, kurz bevor mein Mutterschutz vorbei ist.
GGLG Manu
Re: Danke euch, aber leider ist die Kündigung wirksam
Och Mensch, das ist ja saublöd! Tut mir leid für dich, das du deine Arbeitsstelle verlierst.
Was hast du denn dort gemacht bevor Joana kam?
Ich kann echt von Glück reden. Die Sparkasse geht niemals pleite und meldet Insolvenz an und als Angestellte im öffentlichen Dienst brauche ich mir wegen einer betriebsbedingten Kündigung auch keine Sorgen zu machen...das hat es bei uns noch nie gegeben und soweit wird es hoffentlich auch nie kommen.
Ganz liebe Grüße
Melanie (ET-11)
*vorsicht* auch die Mauer sollte nie fallen!!!
Hi Melanie,
nicht so laut beschwören, sonst gibt es bald Änderungen in den Tarifverträgen und ihr seid plötzlich privat!!!..*lachendvomStuhlfall*
Naja, die olle Telekom war mal IG Metall, nun ist sie verdi und die TV sind schlechter.
lg, ines
Re: Danke euch, aber leider ist die Kündigung wirksam
Hast du meine SMS nicht bekommen???
Hab vorher als Industriekauffrau gearbeitet, hab ich auch gelernt. Du hasts Gut, brauchst dir keine Sorgen um deinen Job machen.
Sonst alles klar bei euch??
GGLG Manu
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