Hilfe! Erziehungsgeld und Berufstätigkeit
erstmal nochmal vielen Dank für Eure Geburtstagswünsche, hab mich wirklich gefreut!!!
Ich brauch mal Eure Hilfe. Bekomme für Jette Erziehungsgeld (Budget für 1 Jahr). Jetzt hat sich kurzfristig Arbeit für mich ergeben ab 17.10. mit 30 Stunden/Woche. Muss ich sicher melden, oder? Wird das Geld verrechnet? Muss ich automatisch mit Verlust rechnen (obwohl man ja eigentlich die Zahlen vom vergangenen Jahr angeben muss)? Wär super, wenn mir jemand helfen könnte...
Liebe Grüße und ein schönes Restwochenende
Dana
Re: Hilfe! Erziehungsgeld und Berufstätigkeit
ja, du mußt das melden. Beim Erziehungsgeld darf man nicht mehr als 20Std die Woche arbeiten, sonst gibt es nichts. Wenn du es nicht meldest, kann es sein, dass sie dich hinterher mit Strafe zur Kasse bitten.
Ich würde es nicht riskieren.
LG, Melanie
PS: Ines hat bestimmt wieder mal den richtigen Gesetzestext parat, oder ;-)?
Re: Hilfe! Erziehungsgeld und Berufstätigkeit
Danke erstmal für Deine Antwort.
Ich werde es auf jeden Fall melden, bin da auch immer eher vorsichtig. Ich dachte immer, man könnte 30 stunden arbeiten? Naja, da wird wohl nach Abzug Verlust Erziehungsgeld und Betreuungskosten und "Hausfrauensteuerklasse 5" nicht mehr allzu viel übrigbleiben, was? Naja, aber ich bin echt froh, endlich mal wieder mitmischen zu dürfen;o)
LG Dana
PS: Bin auch schon auf Ines` Beitrag gespannt;o)
Ahh sorry hab Mist erzählt!
weiß nicht warum, aber ich hatte ganz feste 20 Std im Kopf.
Hast Recht sind 30 Std. (Warum 20Std? Muß gleich mal nachschauen, woher ich das hab.)
Hab mal eben kopiert:
Wer hat Anspruch auf Erziehungsgeld?
Einen Anspruch auf Erziehungsgeld haben Mütter und Väter, die
* Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben.
(Auch ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland besteht unter Umständen ein Anspruch auf Erziehungsgeld. Fragen Sie bei Ihrer zuständigen Erziehungsgeldstelle nach.)
* das Kind, für das Erziehungsgeld gezahlt werden soll, überwiegend selbst erziehen und betreuen.
* mit dem Kind in einem Haushalt leben und die Personensorge innehaben.
* höchstens 30 Stunden pro Woche einer Teilzeitarbeit nachgehen.
* bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreiten.
Budget-Angebot für das Erziehungsgeld
Es ist möglich, das Erziehungsgeld nur ein Jahr lang zu beziehen und dafür ein höheres Erziehungsgeld von monatlich bis zu 450 Euro bis zum 1. Geburtstag anstelle von monatlich bis zu 300 Euro bis zum 2. Geburtstag des Kindes zu erhalten. Die Einkommensgrenzen liegen dann bei ? 22.086 für Paare sowie bei ? 19.086 für Alleinerziehende.
Ist das Jahreseinkommen höher, so verringert sich das Erziehungsgeld linear: Beim Regelbetrag beträgt die Minderung des Erziehungsgeldes 5,2% des Einkommens und beim Budgetangebot 7,2% des Einkommens.
Aber melden mußt du es dennoch (*g* das habe ich jetzt nachgelesen).
LG, Melanie & nochmals sorry fürs verrückt machen ;-)
Re: Ahh sorry hab Mist erzählt!
och nö, das ist ja wieder kompliziert (7,2% von was wird womit verrechnet????). Werde da mal am Montag anrufen. Auf jeden Fall vielen Dank für Deine Mühe! Ist ja richtig viel los um die Uhrzeit *gg*
LG Dana
Studierende: 20h/Woche Arbeit wegen Sozialvers.
Re: Hilfe! Erziehungsgeld und Berufstätigkeit
also die 30std. darfst du meiner meinug nach arbeiten, dass ist glaube ich 2001 geändert worden. da ist mein großer geboren und bis dahin durfte man nämlich glaube ich nur 19 std. arbeiten.
habe nämlich auch nach beiden geburten teilzeit zu hause gearbeitet.
das geld wurde verrechnet, auch wenn nicht aus vorjahr:-)
wir haben dann je nur für 6 monate erziehungsgeld bekommen.
lg, tamara
Re: Hilfe! Erziehungsgeld und Berufstätigkeit
nun weiß ich woher ich das habe mit den 20Std, von dem alten Erziehungsgeldbescheid ;-). Hat mich aber auch nicht soooo interessiert, da ich nicht arbeiten gegangen bin ;-).
Kommt davon wenn man in alten Dingern rumblättert ;-).
LG, Melanie
Re: Hilfe! Erziehungsgeld und Berufstätigkeit
das mit den 30 Stunden glaub ich auch. Werd mal bei der Erzgeldstelle anrufen und fragen, wie das jetzt läuft.
Vielen Dank für Deine Hilfe.
Ich geh mal davon aus, dass sich Erzgeld erledigt hat, die Bemessungsgrenzen für Paare sind ja echt nicht so üppig...
LG Dana
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