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Geld, Geld, Geld !!! Wer kennt sich aus ???

Hallo zusammen!
Ich habe mal ne Frage und zwar ob ich der K-Kasse (AOK) jetzt schon mitteilen soll das ich schwanger bin oder ob das noch reicht wenn ich diesen Zettel vom Fa bekomme wegen dem Mutterschaftsgeld?
Ich bin jetzt 29. SSW.
Außerdem würde mich noch interessieren welche Geldleistungen mir zustehen.
Ich bin bei meinem Mann mitversichert (familienversichert).
Unser erstes Kind ist jetzt 2,5 Jahre und ich bin zu Hause. Verdiene also nix selber.
Mutterschaftsgeld?? ca.200,- Euro ??
Entbindungsgeld 77,- Euro ??
Kindergeld ist klar!!
Erziehungsgeld ist auch klar!!
Wer kennt sich denn etwas aus??
Danke für eure Antworten
Bisherige Antworten

Nachtrag

Ach so ... ich hatte seit der ersten SS keinen Arbeitgeben mehr.
Hatte befristeten Arbeitsvertrag und der wurde durch SS nicht verlängert. War dann 6-7 Monate vor dem Mutterschutz beim ersten Kind arbeitslos gemeldet.

Re: Geld, Geld, Geld !!! Wer kennt sich aus ???

Hallo,
bin mir da jetzt auch nicht 100%tig sicher, aber ist es nicht so, daß man Mutterschaftsgeld nur als Arbeitnehmerin bekommt ? Das sind doch diese maximal 13 Euro pro Tag von der KK und der Rest der zum Nettogehalt dann noch fehlt vom Arbeitgeber. Wenn man in keinem Arbeitsverhältnis steht, erhält man, soweit ich weiß, nur das Entbindungsgeld. Kann sein, daß das so um die 70-80 Euro waren. Hab mich da nicht weiter für interessiert, weil ich es eh nicht bekomme.
LG
Tanja

Re: Geld, Geld, Geld !!! Wer kennt sich aus ???

Hallo,
Mutterschaftsgeld ist doch das Geld, was während des Mutterschutzes gezahlt wird, oder? Da habe ich letztens bei meiner Krankenkasse angerufen, weil ich auch arbeitslos gemeldet bin, und mir wurde gesagt, dass ich das Geld bekäme. Wenn ich nur Entbindungsgeld bekäme, wovon sollte ich dann die laufenden Kosten bezahlen? Mein Partner verdient momentan nämlich fast nichts, weil er eine Umschulung macht
Grüße
Steffi

Re: Geld, Geld, Geld !!! Wer kennt sich aus ???

Hallo!
Ich habe eben bei der AOK angerufen und mich wegen dem Mutterschaftsgeld erkundigt. Das Attest mit dem errechneten Entbindungstermin darf max. 7 Wochen vorher ausgestellt werden. (Ziemlich knapp wenn du mich fragst weil die Zahlungen ja ab der 6. Woche vorher losgehen sollen.)
Allerdings weiß ich auch nicht welchen Anspruch du hast wenn du in keinem Arbeitsverhältnis stehst.
Liebe Grüße
Melanie 29+0 SSW
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