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Fragen zu Au pair

Hallo, Mädels!
Sonntag hab ich die Nachricht bekommen, daß meine Tagesmutter in vier Wochen wegzieht - scheiße. Woher jetzt so schnell ne neue nehmen? Die werden allerdings ihr Au-Pair-Mädchen nicht mitnehmen (die haben sie gebraucht, weil die Tagesmutter das hauptberuflich gemacht hat), die möchte auch nicht unbedingt weg, und würde bei ihrem Freund wohnen - wäre also ideal. Wir werden also den Au-Pair-Vertrag übernehmen. Nur, wie geht es danach weiter? Sie kann noch bis Ende November oder Ende Dezember dableiben, danach möchte sie hier an der Uni ein Sprachstudium aufnehmen. Soweit ich weiß, darf sie da aber nebenher nicht arbeiten. Oder gibt es eine andere Möglichkeit, daß sie bleiben und arbeiten kann....weiß da jemand Rat?? Ich möchte eben nicht die Kleine in einem halben Jahr wieder an jemand anderen gewöhnen müssen.
Viele liebe Grüße,
Eva
Bisherige Antworten

als studentische Hilfskraft?

Hi Eva,
wenn sie EU-Staatler ist, stehen ihr die gleichen Rechte zu wie einem dt. Studierenden (20h/Woche).
Bei nicht Eu-Staatler: 10h/woche und nur nach Zustimmung des Hochschullehrer (Job behindert nicht die Ausbildung),Ausländerbehörde und Arbeitsamt.
lg, ines
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