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Frage an dieNicht-Verheirateten

Hallo Ihr, wisst Ihr zufällig, was man(n) alles beachten muss, wenn man nicht verheiratet ist? Muss der Vater irgendwas machen, damit er offiziell als der Vater anerkannt wird und offiziell als "Erziehungsberechtigter" gilt. Was kann dennoch geschehen? Kann er z.B. genauso rechtlich für sein Kind Etnscheidungen treffen (zur Schule anmelden usw.) oder gibt es da Unterschiede? LG für Eure Hilfe, ich kenne mich da gar nicht aus. Gruss utsie
Bisherige Antworten

Re: Frage an dieNicht-Verheirateten

Man kann beim Jugendamt erklären, dass man das gemeinsame Sorgerecht möchte. Dann hat der Vater genau die gleichen Rechte wie ein verheirateter Vater. Erkundige Dich einfach mal beim Jugendamt. Wir sind nach der Geburt und der Anmeldung unserer Tochter sogar vom Jugendamt angeschrieben worden.
Viele Grüße
Monika

Re: Frage an dieNicht-Verheirateten

Hallo Utsie!
so genau weiß ich es nicht!
Aber ich habe ja vorhin schon geschrieben, das der Vater schon vor der Geburt beim Jugendamt das Kind anerkennen kann!
Wenn man nicht verheiatet ist und ein Baby bekommt. Bekommt die Mutter automatisch das alleinige Sorgerecht! Das gemeinsame Sorgerecht muss man dann beantragen , damit der Vater über wichtige Dinge im Leben des Kindes mitbestimmen kann!
Außerdem ist es dann auch wichtig , falls der Mutter was passiert (Tod). Dann kommt das Kind automatisch zum Vater und nicht ins Heim oder so.
Und in der praxis soll es hilfreich sein, das der Vater immer eine kopie der geburtsurkunde dabei hat. Damit er sich bei anderen Stellen auch als Vater ausweisen kann. Das ist beim Kindergarten oder Arzt wichtig, schliesslich hat das Kind ja den Namen der Mutter!
Hoffe habe alles richtig verstanden!
Liebe grüße Sandra + AJ (23+1)

Re: Frage an dieNicht-Verheirateten

Da fällt mir noch ein: Den Namen kann man sich aussuchen. Es ist nicht mehr so, dass das Kind automatisch den Familiennamen der Mutter bekommen muss. Unsere Tochter hat den Namen des Vaters.

Re: Frage an dieNicht-Verheirateten

Hmm - muß ich als Mutter immer die Geburtsurkunde und alles dabei haben wenn das Kind den Namen des Vaters hat? So wird es bei uns nämlich sein.
Weißt Du darüber was?
Gruß, Aleks

Re: Frage an dieNicht-Verheirateten

Hallo Utsie!
wir sind auch nicht verheiratet, und deshalb stelle ich mir die gleichen Fragen wie du!
Eines haben wir jedenfalls schon gemacht: Jeder von uns hat ein Testament geschrieben. Nächste Woche kommt unser Versicherungsvertreter, um alle alten Verträge umzuschreiben, und dann gehen wir zum Notar. Der kann uns sicher alles genau erklären, worauf wir achten müssen etc.
Tja, alles gar nicht so einfach!!!!
lg
Nicole

Re: Frage an dieNicht-Verheirateten

Hallo,
also wir gehen demnächst auf´s Jugendamt und beantragen da, dass gem. Sorgerecht, die Vaterschaftsanerkennung und die gem. Namensgebung. Wir möchten nämlich nächstes Jahr sowieso heiraten und unser Kind wird nach der Geburt schon den Namen des Papas tragen. Macht vieles einfacher. Macht man das alles mit Heirat, hat man ziemlich viel Rennerei und d. Kostenpunkt ist auch nicht ganz niedrig.
LG Anja
28.SSW

Re: Frage an dieNicht-Verheirateten

Hallo zusammen,
inzwischen bin ich zwar verheiratet, habe aber zwei 'nicht oder voreheliche Kinder' vorzuweisen.
Also, der Vater muß zuerst einmal die Vaterschaft anerkennen um in der Geburtsurkunde zu stehen. Falls das Kind den Namen des Vaters tragen soll, muss dies ebenfalls beantragt werden da das Kind automatisch den Namen der Mutter bekommt. Das gemeinsame Sorgerecht muß ebenfalls beantragt werden, da dies sonst auch automatisch der Mutter zufällt. Was das Herumschleppen der geburtsurkunde betrifft, so würde ich euch raten, eure Kinder in eurem Reisepass eintragen zu lassen, so könnt ihr eure Zusammengehörigkeit immer vorweisen.
Ich erwarte gerade mein drittes aber erstes eheliches Kind und der ganze Zauber bleibt mir somit erspart.
Liebe Grüße
Nicky

Re: Frage an die Nicht-Verheirateten

Die Vaterschaftsanerkennung beim Jugendamt ist auf jeden Fall wichtig. Kostet auch nichts ausser ein bischen Zeit - wir sind vor der Geburt da gewesen, das geht auch schon. Einfach anrufen, Termin ausmachen, Geburtsurkunde des werdenden Vaters einstecken, und dann einfach den Anweisungen folgen. Damit ist das Ganze dann rechtsgueltig - d.h. wenn einer von beiden ploetzlich Zweifel haben sollte, von wem das Kind ist, muss das gerichtlich geklaert werden. (Als ich da war, hat eine junge Dame angerufen und unter Traenen erklaert, dass sie "eben gerade" gelogen und nun ein furchbar schlechtes Gewissen habe - leider zu spaet ... ). Auf jeden Fall seid ihr so beide abgesichert, und der Papa hat alle Rechte (Erziehungsurlaub, Kindergeld) und Pflichten (Unterhalt, Erbschaft).
Gemeinsames Sorgerecht kann man dann auch gleich beantragen - das haben wir aber verpennt, deswegen hier kein Erfahrungsbericht.
Claudia

Re: Frage an die Nicht-Verheirateten

Ach ja - nur mit dem gemeinsamen Sorgerecht darf er dann auch Entscheidungen fuer das Kind treffen (Schule anmelden, OP-Einwilligungen schreiben, Aufenthalt bestimmen usw.) Das hat dann aber auch den Nachteil, dass Du im Fall einer Trennung nicht mehr automatisch das Kind bekommst und er nur noch ein "Zahlpapa" ist, der mit Deiner Erlaubnis das Kind ab und zu sehen darf - wenn ihr einmal gemeinsames Sorgerecht habt, hat er dann auch im Trennungsfall dieselben Ansprueche auf das Kind wie Du.
Die einfachen Alltagssachen wie "vom Kindergarten abholen" lassen sich uebrigens meist auch ganz informell regeln - einfach den Papa den Kindergartentanten vorstellen und ihnen einen Zettel in die Hand druecken, auf dem Du Dein Einverstaendnis erklaerst, dass der das Kind abholt. Diese ganzen Formalien, die im Sorgerecht festgelegt sind, kommen eigentlich erst in Notfaellen zum Tragen (Krankenhaus, Trennung usw.)
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