Frage an dieNicht-Verheirateten
Re: Frage an dieNicht-Verheirateten
Viele Grüße
Monika
Re: Frage an dieNicht-Verheirateten
so genau weiß ich es nicht!
Aber ich habe ja vorhin schon geschrieben, das der Vater schon vor der Geburt beim Jugendamt das Kind anerkennen kann!
Wenn man nicht verheiatet ist und ein Baby bekommt. Bekommt die Mutter automatisch das alleinige Sorgerecht! Das gemeinsame Sorgerecht muss man dann beantragen , damit der Vater über wichtige Dinge im Leben des Kindes mitbestimmen kann!
Außerdem ist es dann auch wichtig , falls der Mutter was passiert (Tod). Dann kommt das Kind automatisch zum Vater und nicht ins Heim oder so.
Und in der praxis soll es hilfreich sein, das der Vater immer eine kopie der geburtsurkunde dabei hat. Damit er sich bei anderen Stellen auch als Vater ausweisen kann. Das ist beim Kindergarten oder Arzt wichtig, schliesslich hat das Kind ja den Namen der Mutter!
Hoffe habe alles richtig verstanden!
Liebe grüße Sandra + AJ (23+1)
Re: Frage an dieNicht-Verheirateten
Re: Frage an dieNicht-Verheirateten
Weißt Du darüber was?
Gruß, Aleks
Re: Frage an dieNicht-Verheirateten
wir sind auch nicht verheiratet, und deshalb stelle ich mir die gleichen Fragen wie du!
Eines haben wir jedenfalls schon gemacht: Jeder von uns hat ein Testament geschrieben. Nächste Woche kommt unser Versicherungsvertreter, um alle alten Verträge umzuschreiben, und dann gehen wir zum Notar. Der kann uns sicher alles genau erklären, worauf wir achten müssen etc.
Tja, alles gar nicht so einfach!!!!
lg
Nicole
Re: Frage an dieNicht-Verheirateten
also wir gehen demnächst auf´s Jugendamt und beantragen da, dass gem. Sorgerecht, die Vaterschaftsanerkennung und die gem. Namensgebung. Wir möchten nämlich nächstes Jahr sowieso heiraten und unser Kind wird nach der Geburt schon den Namen des Papas tragen. Macht vieles einfacher. Macht man das alles mit Heirat, hat man ziemlich viel Rennerei und d. Kostenpunkt ist auch nicht ganz niedrig.
LG Anja
28.SSW
Re: Frage an dieNicht-Verheirateten
inzwischen bin ich zwar verheiratet, habe aber zwei 'nicht oder voreheliche Kinder' vorzuweisen.
Also, der Vater muß zuerst einmal die Vaterschaft anerkennen um in der Geburtsurkunde zu stehen. Falls das Kind den Namen des Vaters tragen soll, muss dies ebenfalls beantragt werden da das Kind automatisch den Namen der Mutter bekommt. Das gemeinsame Sorgerecht muß ebenfalls beantragt werden, da dies sonst auch automatisch der Mutter zufällt. Was das Herumschleppen der geburtsurkunde betrifft, so würde ich euch raten, eure Kinder in eurem Reisepass eintragen zu lassen, so könnt ihr eure Zusammengehörigkeit immer vorweisen.
Ich erwarte gerade mein drittes aber erstes eheliches Kind und der ganze Zauber bleibt mir somit erspart.
Liebe Grüße
Nicky
Re: Frage an die Nicht-Verheirateten
Gemeinsames Sorgerecht kann man dann auch gleich beantragen - das haben wir aber verpennt, deswegen hier kein Erfahrungsbericht.
Claudia
Re: Frage an die Nicht-Verheirateten
Die einfachen Alltagssachen wie "vom Kindergarten abholen" lassen sich uebrigens meist auch ganz informell regeln - einfach den Papa den Kindergartentanten vorstellen und ihnen einen Zettel in die Hand druecken, auf dem Du Dein Einverstaendnis erklaerst, dass der das Kind abholt. Diese ganzen Formalien, die im Sorgerecht festgelegt sind, kommen eigentlich erst in Notfaellen zum Tragen (Krankenhaus, Trennung usw.)
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