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Erziehungsurlaub/geld

Hallo ! Ich habe nun schon vor zwei Wochen den Antrag Erziehungsurlaub bei meinem Chef abgegeben. Muß mein Chef mir jetzt nicht eine schriftliche Bestätigung ausstellen? Habe mal gelesen, daß man die auch braucht, um das Erziehungsgeld zu beantragen ?
LG Sabine
Bisherige Antworten

Re: Erziehungsurlaub/geld

Ich habe zu hören bekommen,daß ich den Erziehungsurlaub einreichen soll,wenn das Baby da ist.Dann wird alles andere weitere geregelt.Ich habe aber schon angekündigt,daß ich drei Jahre einreiche.Nur wenn Du das vor der Geburt einreichst ist das wohl zu früh.Denn es wird erst gezählt ab dem Tag,wo das Baby geboren ist.
LG Maike 34+2

Erziehungs"urlaub" ist unabhängig von ErzGeld

Hi Sabine,
eine schriftliche Bestätigung spielt für den ErzGeld-Antrag keine Rolle!
Dein Chefchen muss nur den Teil des ErzGeld-Antrages ausfüllen, wenn Du die ErzZeit nimmst und dabei noch arbeiten gehst. Das wirkt sich auf das ErzGeld aus.
Gruss, Ines, 35+2
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