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Erziehungsgeld?

Hallo zusammen!
Ich habe die letzten Tage mal versucht mich durch den
Gesetzeswirrwarr rund um den Erziehungsurlaub und
das Erziehungsgeld zu wurschteln. Habe nach ca.
3729 Seiten, die ich mir bis jetzt durchgelsen habe
auch wirklich mindestens 3 Infos mehr als vorher,
stehe allerdings bei einem Thema noch etwas auf dem
Schlauch! Vielleicht kann mir ja jemand von Euch da
weiterhelfen!
Bis zum 6. Monat des Kindes habe ich auf jeden Fall
Anspruch auf die 300 Euro Erziehungsgeld, weil die
Einkommensgrenze für diese Zeit wirklich sehr hoch
ist. Für die Zeit danach bis zum 2. Lebensjahr fällt die
Einkommensgrenze dann in den Keller. Jetzt ist die
Frage, wenn ich sagen wir mal für 2 Jahre in die
Elternzeit gehe, dann habe ich ja für diese Zeit kein
Gehalt. Wird die Einkommensgrenze für Verheiratete
(...sind wir zwar nicht, aber in diesem Fall zählenwir als
Ehepaar) nur vom Gehalt des Mannes gezählt, wenn
mein Gehalt ja praktisch auf Null sinkt, oder wird mein
jetziges Gehalt mitgezählt? Das wäre ja echt
ultramies!!!
LG Anne 28+4
Bisherige Antworten

Re: Erziehungsgeld?

Hallo Anne,
nein, Dein jetziges Gehalt zählt dann nicht mit. Nur das, was Ihr definitiv dann zur Verfügung habt! Und das ist ja nur das Gehalt des Vaters!
Liebe Grüße,
Karin

Re: Erziehungsgeld?

Hallo Anne,
wenn Du nach der Geburt nicht arbeitest, wird Dein Gehalt vor der Geburt nicht mitgezählt. Mutterschaftsgeld wird aufs Erziehungsgeld angerechnet d.h. Du bekommst das Erziehungsgeld nur für 4 Monate. Wenn Du im Erziehungsurlaub arbeitest, zählt Dein Gehalt mit.
LG
Claudia

Re: Erziehungsgeld?

Wenn Ihr zwei wirklich Recht habt, dann hab ich ja die
ganze Zeit umsonst geflucht! Wißt Ihr zufällig auch, wo
und wann und wie ich das Erziehungsgeld beantragen
muss und wann ich mich spätestens festlegen muss,
wie lang ich zuhause bleiben will?
Viiiiielen Dank für die Infos!
Anne :o)

Re: Erziehungsgeld?

Mein Arbeitgeber hat mir eine Broschüre vom Familienministerium in die Hand gedrückt, da steht eigentlich alles drin und für jedes Bundesland gibt es Adressen. Ich schick Dir einen Link über Dein Profil.
LG
Claudia

Re: Erziehungsgeld?

Das Erziehungsgeld können wir erst beantragen, wenn unsere Kleinen dann auf der Welt sind. bei uns läuft das wohl so (danach, was ich bisher gehört habe), dass ich im KKH die Papiere für bekomme. Da kommt dann wohl wer hin. na mal sehen. ich muss heute zum Sozialamt, da werd ich (so ich es denn nicht vergesse), gleich mal mit nachfragen.
LG gerit

Re: Erziehungsgeld?

Hallo Gerit,
besorg Dir die Formulare schon vorher. Wenn Du die Dinger nach der Geburt im Halbschlaf das erste mal liest, verstehst Du bestimmt kein Wort. Ausserdem braucht man eventuell einige Bescheinigungen, die man sich schon vor der Geburt organisieren kann.
LG
Claudia

Re: Erziehungsgeld?

ich hab bei meiner Hebi nachgefragt, wie das hier läuft, uns sie meinte, da kommt immer wer ins KKH. Das läuft hier halt so. Naja, ich hätte das auch lieber vorher geregelt. *g* Das wir es bekommen, wissen wir schon. ich meine als Studentenehepaar.....
LG gerit

Anträge und Info im meinem Profil

Hi Anne,
rund um das Erziehungsgeld /KIndergeld habe ich einige Links in meinem Profil, darunter auch die web-adresse zum downloaden der Anträge sowie ein Erziehungsgeldrechner.
Über das Ministerium für Frauen+...etc. gibt es noch einiger mehr zum runterladen oder kostenfrei bestellen.
Liebe Grüße, Ines

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Hallo

Habe mal ne Frage! nicht verheiratet!

Hallo!
Deine Seite finde ich gut!
Weißt Du ob ich , wenn ich mit meinem Partner zusammenlebe(das ist der Fall ;-) )als Eheähnlich gelte quasi wie verheiratet vor Gesetz?? Habe ich dann kein Anspruch wenn mein Partner gut verdient?
Danke schon mal im Voraus
Gruss sandra

Paare: verheiratet, verlebenspartnert, eheähnlich

Hi Sandra,
genau, beide werden zusammengewürfelt.
Wenn ihr beide (oder auch einer allein) über dem pauschalierten Nettoeinkommen (!wichtig: wird anders berechnet als im Steuerrecht)von über 51.130 Euro (für die ersten 6Monate) liegt, dann hast Du keine Anspruch.
wichtig:Ist die berechtigte Person während des Erziehungsgeldbezugs nicht erwerbstätig, bleiben ihre Einkünfte aus einer vorherigen Erwerbstätigkeit unberücksichtigt. Ist sie während des Erziehungsgeldbezugs erwerbstätig, sind ihre voraussichtlichen Erwerbseinkünfte in dieser Zeit maßgebend.

Re: Paare: verheiratet, verlebenspartnert, eheähnlich

Dankeschön!
Wir haben beschlossen , unsere Hochzeit aus verschiden Gründen vo der Geburt zu verschiebn! hoffentlich bekommen wir alle Papiere rechtzeitig!
Komme übrigens auch aus Berlin
ET ist 05.06.03
Viele Liebe Grüße Sandra
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