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Elternzeit verlängern?

Hallihallo,
meine schwägerin will jetzt ihre elternzeit beim AG beantragen. Sie will nur 1 oder 2 jahre nehmen und dann ggf. verlängern. Weiß jemand, ob das dann auch problemlos möglich ist, oder muß der AG der verlängerung zustimmen?
LG
Isabel
Bisherige Antworten

Re: Elternzeit verlängern?

Hallo Isabel,
deine Schwägerin muss sich für die ersten zwei Jahre VERBINDLICH festlegen, wie sie Elternzeit nimmt.
Wenn sie nun also beantragt, dass sie nur bis zum 1. LJ des Kindes Zuhause bleibt, so ist gleichzeitig verbindlich festgelegt, dass sie das zweite Jahr wieder arbeiten geht. Da kann sie dann hinterher nicht mehr kommen, und sagen dass sie doch gerne daheim bleiben würde.
Sie kann aber auch gleich Elternzeit für die kompletten drei Lebensjahre beantragen.
Beantragt sie gleich Elternzeit anschließend nach dem MuSchu für die ersten beiden Jahre, so muss sie spätestens acht Wochen vor Beginn der nächsten Elternzeit den Antrag einrichen. Der AG hat bei jedem Antrag 4 Wochen Zeit sich zu melden. Ansonsten ist die EZ angenommen. Aber das kann er ja eh nur bei betrieblichen Gründen ablehnen.
Schau mal in mein Profil, da hab ich nen Link zur Elternzeitbroschüre. Das ist zwar unheimlich viel Lesestoff, aber da sind ganz gute Beispiele erklärt. Ansonsten kann ich Dir (für Deine Schwägerin) mal meinen ersten Antrag (Word-Datei) mailen.
LG Sandra

Re: Elternzeit verlängern?

hallo sandra,
vielen dank, ich hab meiner schwägerin deine antwort mal gemailt. Diese broschüre hat sie auch, aber da geht das auch nicht so richtig eindeutig draus hervor (bzw. steigt man durch das amtsdeutsch nicht so richtig durch;-))
LG
Isabel
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