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Elternzeit und Erziehungsgeld!

Hallo alle zusammen!
Habe jetzt auch mal eine Frage zu diesem Thema. Mittlerweile habe ich schon etliche Broschüren und Flyer zu diesem Thema gelesen aber schlauer bin ich auch nicht.
Also:
Ich werde nach dem Muschu wieder arbeiten gehen und mein Mann wird die Versorgung unseres Kindes übernehmen. Da er noch studiert braucht er theoretisch keine Elternzeit zu beantragen.
Da wir natürlich gerne das Erziehungsgeld in Anspruch nehmen würden und auch im ersten halben Jahr welches bekommen würden frage ich mich nun ob das eine das andere bedingt. Bekommt man nur Erziehungsgeld wenn mann Elternzeit in Anspruch nimmt oder ist das unabhängig von einander? Hoffe ihr könnt mir ein wenig weiterhelfen!!!!!
Vielen Dank für drüber nachdenken in voraus ;o)!
LG Elke 24 +5
Bisherige Antworten

Re: Elternzeit und Erziehungsgeld!

Hallo Elke,
dies ist wohl unabhängig......
LG Bine

nein, ist unabhänig voneinander

Hi Elke,
Dein Mann kann auch praktisch keine Elternzeit beantragen.
Bin selbst Studentin und werde dann in den URLAUB gehen *lach*.
Die beiden Sachen sind unabhängig von einander zusehen, so kann jemand auch Elternzeit nehmen (da Arbeitnehmer=AN)), aber keinen Anspruch auf ErzGeld haben (Grenze!).
Oder eben ErzGeld bekommen, aber keine Anspruch auf Elternzeit haben (da zb. Arbeitslos, Studie,..).
Gruss, Ines

Re: nein, ist unabhänig voneinander

Hallo!
Vielen Dank für die Antworten!
Da haben wir ja Glück gehabt ;-)1 Zur Not hätte mein Mann dann seinen Arbeitgeber im Nebenjob ärgern müssen und dort Erziehungszeit mit Arbeitszeitreduzierung (er macht Nachtdienste in einer Drogenklinik)beantragen müssen.
Gruß, Elke
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